Ein 31-Jähriger muss nach einer Kontrolle am Grenzübergang Konstanz eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten. Er konnte eine offene Geldstrafe nicht bezahlen.
Bei der Überprüfung des rumänischen Staatsangehörigen stellten die Beamten einen offenen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main fest. Der Mann war als Insasse eines Fernreisebusses unterwegs.
Am Mittwochvormittag, 12. August 2026, kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Konstanz den 31-Jährigen an der Gemeinschaftszollanlage Konstanz. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn im April 2025 wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe verurteilt.
45 Tage Ersatzfreiheitsstrafe
Der 31-Jährige hatte die Geldstrafe bislang nicht bezahlt. Da er den offenen Betrag auch bei der Kontrolle nicht begleichen konnte, muss er nun eine 45-tägige Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Die Bundespolizisten brachten den Mann dazu in die Justizvollzugsanstalt Konstanz.
(Quelle: Bundespolizeiinspektion Konstanz)