E-Scooter gehören in Tettnang längst zum Alltag, doch viele Nutzer kennen die geltenden Vorschriften nicht. Die Stadt informiert deshalb über wichtige Regeln für eine sichere und regelkonforme Nutzung im Straßenverkehr.
Vor dem Hintergrund verstärkter Polizeikontrollen im gesamten Bodenseekreis weist die Stadt Tettnang auf die wichtigsten Vorschriften für E-Scooter hin. Obwohl für das Fahren kein Führerschein erforderlich ist, gelten E-Scooter rechtlich als Kraftfahrzeuge. Deshalb müssen die entsprechenden Verkehrsregeln beachtet werden.
Vorschriften für E-Scooter im Straßenverkehr
Das Mindestalter für das Fahren eines E-Scooters beträgt 14 Jahre. Während der Fahrt darf das Smartphone nicht benutzt werden. Wer das Handy in die Hand nimmt, muss mit einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen.
Für private E-Scooter sind eine gültige Betriebserlaubnis sowie eine aktuelle Versicherungsplakette vorgeschrieben. Zugelassen sind ausschließlich Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h. Ohne gültigen Versicherungsschutz dürfen E-Scooter nicht im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden.
E-Scooter müssen Radwege oder Radfahrstreifen benutzen. Sind diese nicht vorhanden, ist auf der Fahrbahn zu fahren. Gehwege und Fußgängerzonen dürfen nicht befahren werden. Auch für E-Scooter gelten Ampeln und Verkehrszeichen. Mehrere E-Scooter müssen hintereinander fahren, das Nebeneinanderfahren ist nicht erlaubt.
Außerdem ist ein E-Scooter ausschließlich für eine Person zugelassen. Das Mitnehmen einer weiteren Person ist nicht erlaubt und erhöht das Unfallrisiko.
Gehwege und Rettungswege freihalten
Besondere Rücksicht ist beim Abstellen der Fahrzeuge erforderlich. Falsch oder achtlos abgestellte E-Scooter können Gehwege blockieren und für andere Verkehrsteilnehmer zu einer erheblichen Barriere werden.
E-Scooter dürfen nur so abgestellt werden, dass ausreichend Platz für Fußgänger bleibt. Rettungswege, Gebäudeeingänge, Bushaltestellen, Querungsstellen, Flächen für Rollstühle und Kinderwagen sowie Leitstreifen für blinde und sehbehinderte Menschen müssen jederzeit frei bleiben.
Vor allem für Menschen mit Sehbehinderung, Personen mit Rollstuhl oder Rollator sowie Eltern mit Kinderwagen können abgestellte E-Scooter ein Hindernis und Sicherheitsrisiko darstellen. Die Stadt Tettnang appelliert deshalb an alle Nutzer, Fahrzeuge ausschließlich an geeigneten Stellen und ohne Behinderung anderer abzustellen.
Für Alkohol gelten dieselben Grenzwerte wie beim Autofahren
Für Alkohol und Drogen gelten beim Fahren eines E-Scooters dieselben gesetzlichen Regelungen wie beim Autofahren. Für Personen unter 21 Jahren sowie Fahranfänger in der Probezeit gilt die 0,0-Promille-Grenze.
Weitere Informationen und Hinweise zur Verkehrssicherheit gibt es auf der Internetseite „Gib acht im Verkehr“.
(Quelle: Stadt Tettnang)