Am Sonntag, 29. September 2024 wählen die Wahlberechtigten in Friedrichshafen ihren neuen Oberbürgermeister. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag, 13. Oktober stattfinden.
Welche Wahl steht an und wann wird gewählt?
Bei der Oberbürgermeisterwahl wird am Sonntag, 29. September 2024 der neue Oberbürgermeister der Stadt Friedrichshafen gewählt. Sollte eine Stichwahl nötig sein, wird diese am Sonntag, 13. Oktober stattfinden. Die Amtszeit dauert acht Jahre.
Wer darf wählen?
Der Oberbürgermeister werden in direkter Wahl gewählt. Bei der Oberbürgermeisterwahl dürfen in Friedrichshafen insgesamt rund 45.900 Wahlberechtigte wählen:
- Deutsche und Unionsbürger/-innen,
- die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und
- ihre (Haupt-)Wohnung seit mindestens drei Monaten in Friedrichshafen haben
- oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Friedrichshafen haben
- und im Wählerverzeichnis der Kommune geführt sind.
Wer kann gewählt werden?
Wählbar zum Oberbürgermeister sind Deutsche und in Deutschland wohnende Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein.
Bewerber für die OB-Wahl in Friedrichshafen müssen 100 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Bürger einreichen. Außerdem müssen sie eine Wählbarkeitsbescheinigung vorlegen. Die Einzelheiten sind im Kommunalwahlgesetz geregelt.
Wann stellen sich die Kandidaten vor?
Die Kandidatenvorstellung im Graf-Zeppelin-Haus ist am Montag, 23. September. Die Uhrzeit wird in der Sitzung des Gemeindewahlausschusses (am Dienstag, 3. September 2024, 16 Uhr im Rathaus) festgelegt.
Wie wird gewählt?
Jede und jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme.
Gewählt ist, wer am Wahltag, Sonntag, 29. September mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung: Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.
Wo wird gewählt?
Gewählt wird in den Wahllokalen, die sich auf die ganze Stadt und die Ortschaften verteilen oder per Briefwahl. Die Briefwahlunterlagen müssen vorab beantragt werden.
Wie funktioniert die Briefwahl?
Voraussichtlich ab 23. August erhalten alle Wahlberechtigten per Post und automatisch eine Wahlbenachrichtigung. In dieser informiert die Verwaltung die Bürger darüber, dass sie bei der Wahl ihre Stimme abgeben dürfen, und in welchem Wahllokal sie dies tun können. Die Benachrichtigung enthält einen Vordruck für einen Antrag auf Briefwahl. Die Briefwahl kann per Post oder online beantragt werden. Die entsprechenden Hinweise dazu sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden. Wer den auf dem Schreiben eingedruckten QR-Code nutzt, wird auf ein vorausgefülltes Online-Formular geführt.
Bei der Anforderung der Unterlagen kann auch gleich angegeben werden, ob man für eine eventuell notwendige Stichwahl am 13. Oktober ebenfalls Briefwahlunterlagen erhalten möchte. Die Briefwahlunterlagen können erst nach Zulassung der Bewerber gedruckt und versandt werden, also voraussichtlich ab 9. September.
Folgende Möglichkeiten haben Sie, um Briefwahl zu beantragen:
- Sobald nach Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber die Stimmzettel gedruckt sind (voraussichtlich ab 9. September), können die Briefwahlunterlagen persönlich im Briefwahl-Büro und bis Freitag, 27. September, 18 Uhr beantragt und abgeholt werden. Wer möchte, kann direkt vor Ort in einer Wahlkabine wählen und den Stimmzettel im verschlossenen Kuvert in die Wahlurne einwerfen. Die Stadt Friedrichshafen hat in der Eugen-Bolz-Straße, an der Rückseite des Rathauses, ein Briefwahl-Büro eingerichtet, in dem Wahlberechtigte ihre Briefwahlunterlagen direkt erhalten und unmittelbar vor Ort wählen können. Das Briefwahl-Büro ist voraussichtlich ab Montag, 9. September geöffnet: montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr, zusätzlich montags und dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr sowie samstags von 9 bis 13 Uhr.
- Die Online-Beantragung ist nur bis Donnerstag, 26. September 2024, 12 Uhr möglich, damit die Unterlagen rechtzeitig per Post ankommen können.
- Per Post: Einfach den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und rechtzeitig zurücksenden, damit die Wahlunterlagen auch rechtzeitig per Post bei Ihnen ankommen können.
- In Vertretung: Mit einer schriftlichen Vollmacht und der Wahlbenachrichtigung kann die Briefwahl auch in Vertretung für Dritte beantragt werden.
- Möglich sind auch Fax oder E-Mail. In diesen Fällen sollte dem Antrag eine Kopie oder ein Scan des Personalausweises beiliegen. Fax oder E-Mail müssen rechtzeitig eingehen, damit die Wahlunterlagen rechtzeitig per Post ankommen können.
- Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.
Briefwahlunterlagen können unmittelbar vor der Wahl bis Freitag, 27. September 2024 bis spätestens 18 Uhr beantragt werden, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15 Uhr. Wahlberechtigte bzw. ihre Vertretungen wenden sich dafür bitte an den Bürgerservice im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Anschrift und am besten auch noch die Wahlbezirks- und Wählernummer, unter der die Antragstellerin oder der Antragsteller im Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Versand Briefwahlunterlagen: Wer einen Antrag auf Briefwahl gestellt hat, erhält voraussichtlich ab Montag, 9. September zusammen mit den Stimmzetteln auch die weiteren für die Briefwahl erforderlichen Unterlagen. Dem Stimmzettel ist ein Merkblatt beigefügt, auf dem die Stimmabgabe nochmals erklärt wird.
Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Adenauerplatz 1, 88045 Friedrichshafen vorliegen.
Was brauche ich im Wahllokal?
Für die Wahl im Wahllokal ist in der Regel die Wahlbenachrichtigung ausreichend. Sicherheitshalber sollte aber ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer bis 8. September 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, wendet sich bitte an das Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: [email protected] oder Telefon 07541 203-2181.
Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren?
Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren hat, kann trotzdem an der Wahl teilnehmen. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Person im Wählerverzeichnis ihres Wahlbezirks eingetragen ist. Der zuständige Wahlraum kann beim Amt für Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung: [email protected] oder Telefon 07541 203-2181 erfragt werden. Vergessen Sie auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass zum Wahllokal mitzubringen.
Wann und wo werden die Ergebnisse präsentiert?
Die Auszählung kann auf einer Präsentation im Eingangsbereich des Rathauses ab 18 Uhr mitverfolgt werden. Dort wird auch das vorläufige Ergebnis präsentiert. Die Ergebnisse können auch im Internet unter www.wahlen.friedrichshafen.de abgefragt werden. Dort wird am Wahltag ein Link auf das Wahlergebnisportal hinterlegt.
Was passiert, wenn es keine absolute Mehrheit gibt?
Neu in Baden-Württemberg ist die Stichwahl-Regelung: Entfällt auf keine Person mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet am Sonntag, 13. Oktober eine Stichwahl zwischen den beiden Bewerberinnen und Bewerbern mit den meisten Stimmen statt. Neue Bewerbungen sind bei der Stichwahl nicht mehr möglich, es können auch keine anderen Namen auf den Stimmzettel für die Stichwahl geschrieben werden. Wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen in der Stichwahl erreicht hat, ist gewählt.
Wird es im Falle einer Stichwahl eine erneute offizielle Kandidatenvorstellung geben?
Nein.
Wie ist der Gemeindewahlausschuss besetzt?
Den Gemeindewahlausschuss leitet Oberbürgermeister Andreas Brand als Vorsitzender, seine Stellvertretung ist durch die Gemeindeordnung geregelt. Als Beisitzer wurden gewählt Norbert Fröhlich (Stellvertretung: Franz Bernhard), Dagmar Mader (Stellvertretung: Dr. Barbara Wagner), Matthias Eckmann (Stellvertretung: Laura Straub), Dr. Dagmar Hoehne (Stellvertretung: Achim Baumeister), Simon Wolpold (Stellvertretung: Jürgen Holeksa), Gaby Lamparsky (Stellvertretung: Peter Stojanoff) und Dr. Marion Morcher (Stellvertretung: Joachim Krüger).
Wann endet die Amtszeit von OB Andreas Brand?
Am 31. Oktober 2024. Die vorgezogene OB-Wahl wurde notwendig, da Oberbürgermeister Andreas Brand Mitte März 2024 mitteilte, dass er Ende Oktober 2024 und damit sieben Monate früher als vorgesehen, aus dem Amt ausscheiden werde.
Wann ist die Amtseinsetzung des neuen Oberbürgermeisters geplant?
Das Wahlergebnis wird nach Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss an das Regierungspräsidium Tübingen zur Prüfung weitergeleitet. Das weitere Procedere und der Termin für die Amtseinsetzung werden mit dem Regierungspräsidium abgestimmt.
Wo finde ich vorherige Wahlergebnisse?
Die Ergebnisse vorheriger OB-Wahlen in Friedrichshafen finden Sie im Wahlarchiv.
Gut informiert
Das Serviceportal Baden-Württemberg hat unter der Webseite alles Wichtige rund um das Thema Bürgermeisterwahl bzw. Oberbürgermeisterwahl zusammengefasst.
Wichtige Termine
28. Juni 2024 | Ausschreibung der OB-Wahl |
29. Juni 2024 | Beginn der Bewerbungsfrist |
Vorauss. ab 23. August 2024 | Versand der Wahlbenachrichtigungen |
2. September 2024, 18 Uhr | Ende der Bewerbungsfrist |
Vorauss. 5./6. Sept. 2024 | Öffentliche Bekanntmachung der zur Wahl zugelassenen Bewerber |
Vorauss. ab 9. Sept. 2024 | Versand der Briefwahlunterlagen |
23. September 2024 | Vorstellung der Kandidaten |
29. September 2024, 8–18 Uhr | Wahltag |
13. Oktober 2024, 8–18 Uhr | mögliche Stichwahl |
(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)