Warnung des Zolls Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper

Gefahren durch illegale Feuerwerkskörper
Erste Pakete mit illegalen Böller sind schon da. Strafverfahren eingeleitet. (Bild: Hauptzollamt Ulm)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Kurz vor dem Jahreswechsel warnt der Zoll eindringlich vor dem Kauf und der Verwendung von Feuerwerkskörpern unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung. Solche Produkte sind oft ungeprüft, nicht zugelassen und können im schlimmsten Fall schwere Verletzungen verursachen. Besonders problematisch ist das Fehlen einer gültigen CE-Kennzeichnung, die in vielen Fällen entweder nicht vorhanden oder gefälscht ist.

Strenge Kontrollen und rechtliche Konsequenzen

Die Einfuhr solcher illegalen Böller – sei es per Post oder persönlich – ist gesetzlich verboten. Der Zoll hat angekündigt, in den kommenden Wochen verstärkt Kontrollen durchzuführen, insbesondere im Dreiländereck zu Österreich und der Schweiz.

Bereits gestern wurden in einem Paketshop in Lindau mehrere Dutzend illegale Böller in einer Postsendung aus Polen entdeckt. Gegen die Empfängerin wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet. Der Zoll betont, dass derartige Fälle nicht nur die Sicherheit gefährden, sondern auch schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

(Quelle: Hauptzollamt Ulm)