Gehölzschnitt wieder möglich Baumschnitt in Friedrichshafen ab Oktober erlaubt

Baumschnitt in Friedrichshafen ab Oktober erlaubt
Ab 1. Oktober dürfen Bäume, Sträucher und Hecken wieder stärker zurückgeschnitten werden – in Friedrichshafen sind dabei die Vorgaben der Baumschutzsatzung zu beachten. (Symbolbild: Animaflora/ iStock / Getty Images Plus)
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Ab 1. Oktober dürfen Bäume, Sträucher und Hecken wieder stärker zurückgeschnitten oder gerodet werden. In Friedrichshafen gilt dabei die Baumschutzsatzung.

Zum Schutz der Lebensräume und Brutplätze zahlreicher Tiere dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und weitere Gehölze gemäß Bundesnaturschutzgesetz vom 1. März bis 30. September grundsätzlich nicht gefällt, gerodet oder radikal zurückgeschnitten werden. Der Zeitraum endet am 30. September. Vom 1. Oktober bis 28. Februar sind diese Arbeiten wieder möglich.

Baumschutzsatzung schränkt Arbeiten ein

In Friedrichshafen müssen dabei die Vorgaben der Baumschutzsatzung beachtet werden. Sie dient dem Schutz und Erhalt des Baumbestandes der Stadt und gilt grundsätzlich für Privatpersonen, Firmen und städtische Liegenschaften in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets. Ein Übersichtsplan ist unter friedrichshafen.de/baumschutz abrufbar.

Geschützt sind Laubbäume, Eiben, Mammutbäume und Kiefern ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern, gemessen in einem Meter Höhe. Stehen mindestens fünf Bäume als Gruppe zusammen, greift der Schutz bereits ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern. Mehrstämmige Bäume sind geschützt, wenn ein Stämmling in einem Meter Höhe mindestens 50 Zentimeter Stammumfang misst.

Was bei geschützten Bäumen erlaubt ist

Geschützte Bäume dürfen nicht gefällt, beschädigt oder in ihrer typischen Erscheinungsform verändert werden. Erlaubt sind lediglich fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen. Dazu zählen das Zurückschneiden aus Gründen der Verkehrssicherheit, unaufschiebbare Maßnahmen bei Gefahr sowie das Belüften und Bewässern des Wurzelwerks.

Ausnahmen sind möglich, wenn von einem Baum eine Gefahr ausgeht, der Abstand zwischen Baum und Wohngebäude höchstens 2,50 Meter beträgt oder eine baurechtlich zulässige Nutzung ansonsten nicht verwirklicht werden kann. Darf ein Baum gefällt werden, ist in der Regel eine Ersatzpflanzung erforderlich.

Fragen zum Baumschutz und zu Anträgen auf Befreiung beantwortet das Stadtbauamt, Abteilung Stadtgrün und Friedhöfe, unter [email protected] sowie telefonisch unter 07541 203-4312.

Für Fragen und weitere Informationen zum Gehölzschnitt steht die Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt der Stadt Friedrichshafen unter [email protected] zur Verfügung.

(Quelle: Stadt Friedrichshafen)