Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Für viele Wähler bietet die Briefwahl eine flexible Alternative, um ihre Stimme bequem von zu Hause oder aus dem Ausland abzugeben. Damit Ihre Stimme gültig ist, müssen jedoch einige wichtige Punkte beachtet werden.
Wähler, die per Briefwahl abstimmen möchten, müssen einen Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen stellen. Dieser Antrag kann ab sofort im Wahlamt gestellt werden. Zu beachten gilt es, dass die Unterlagen keinesfalls vor dem 10. Februar versandt werden. Aufgrund der verkürzten Fristen bei dieser vorgezogenen Neuwahl ist der Zeitplan straffer als bei regulären Wahlen. Der Briefwahlzeitraum beträgt diesmal nur etwa zwei Wochen. Die Frist für die Beantragung endet am Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr.
Der Antrag kann in der Regel schriftlich, persönlich, online oder per Mail an wahlen@laupheim.de erfolgen. Nähere Informationen hierzu sind auf der Wahlbenachrichtigung, auf der Website der Stadt Laupheim oder auf den Auftritten der Stadtverwaltung in den Sozialen Medien zu finden.
Damit die Stimme gezählt werden kann, müssen die ausgefüllten Briefwahlunterlagen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr bei der Stadt Laupheim eingegangen sein. Die pünktliche Absendung liegt in der Verantwortung der Wählenden. Es wird empfohlen, die Unterlagen so früh wie möglich zur Post zu geben, um Verzögerungen zu vermeiden. Alternativ können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Rathaus abgegeben werden.
(Pressemitteilung: Stadt Laupheim)