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Corona-Hilfe

Rückzahlung droht

Was bedeutet die Rückzahlung der Corona-Hilfen?

Die Rückforderung von Corona-Hilfen betrifft tausende deutsche Unternehmen und Selbstständige. Behörden fordern jetzt viele Corona-Hilfen zurück, die während der Pandemie an Betriebe ausgezahlt wurden.

Überregional

Bundeswehr unterstützt bei Testungen in Alten- und Pflegeheimen

Biberach - Die Bundeswehr unterstützt für die nächsten drei Wochen die Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Biberach bei der Durchführung von Corona-Tests. 20 der insgesamt 26 Pflegeheime im Landkreis nehmen die Unterstützung der Bundeswehr gerne an. Nach diesen drei Wochen sollen Freiwillige die Bundeswehr bei ihrem Einsatz ablösen. Der Landkreis koordiniert sowohl den Bundeswehreinsatz als auch den künftigen Einsatz der Freiwilligen. Die Kosten sollen durch das Land und den Bund übernommen werden.

Region Biberach

Corona-Lockdown bis 14. Februar verlängert

Kanzlerin Merkel und die Ministerpräsidenten beschlossen: Der Lockdown in Deutschland wird verlängert. In Baden-Württemberg sollen die Schulen schrittweise öffnen. Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen werden bis zunächst zum 14. Februar verlängert.

Überregional

Corona-Hilfen müssen schneller ankommen

IHK-Präsident fordert weniger Bürokratie und schnellere Auszahlungsverfahren angesichts der Lockdown-Verlängerung und eine Perspektive für die betroffenen Betriebe und Selbständigen.

Ravensburg

Welttierschutztag am 4. Oktober 2020

Die Landesregierung unterstützt die Tierheime in Baden-Württemberg bei ihrer Arbeit auch während der Corona-Krise. Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betonte anlässlich des Welttierschutztags am 4. Oktober 2020 die Bedeutung der Arbeit von Tierschutzorganisationen in Baden-Württemberg.

Überregional

Corona-Hilfe für gemeinnützige Vereine

Tübingen - Seit 1. September 2020 können gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen in Baden-Württemberg, die durch die Corona-Krise unverschuldet in Not geraten sind oder zu geraten drohen, gemäß § 52 der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannt sind und die dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg angehören, beim Regierungspräsidium Tübingen Anträge für eine finanzielle Hilfe stellen. Die Fördersumme beträgt maximal 12.000 Euro pro Verein.

Überregional

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