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Zoll leitet Strafverfahren gegen mehrere Tabakhändler ein

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Liquids für E-Zigaretten unterliegen der Tabaksteuer.
Liquids für E-Zigaretten unterliegen der Tabaksteuer. (Bild: Zoll)

Bei der Überprüfung von Ladengeschäften für E-Zigaretten haben Zollbeamte einer Friedrichshafener Kontrolleinheit in den vergangenen Wochen mehrere Verstöße gegen das Tabaksteuerrecht ermittelt.

Im Raum Sigmaringen hielt ein Händler 1650 unversteuerte Gebinde mit sog. Substituten bereit. Er gab an, dass dies „privat“ sei, was die Zöllner bezweifelten.

Zuvor stellten die Beamten in Bad Saulgau knapp 500 Gebinde mit Liquids sicher. Gegen die Geschäftsinhaber wurden Strafverfahren eingeleitet.

Im Bereich Friedrichshafen und Oberschwaben stellten die Zollbeamten vergangene Woche ebenfalls mehrere hundert Gebinde fest. Auch hier leiteten sie in drei Fällen Verfahren ein.

Die Fälle wurden an die Strafsachenstelle des Hauptzollamts Ulm abgegeben. Tabaksubstitute (Liquids) unterliegen seit Juli letzten Jahres der Tabaksteuer und wer-den nun nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten verstärkt vom Zoll kontrolliert.

(Pressemitteilung: Hauptzollamt Ulm)

Schlagwörter

Transparenz

Erstmals veröffentlicht
13.03.2023, 12:40 Uhr

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