Über dem Schlagersänger ziehen derzeit dunkle Wolken auf: Das Amtsgericht Kempten hat gegen Nino de Angelo einen Strafbefehl erlassen. Welche Vorwürfe gegen den im Allgäu lebenden 62-Jährigen erhoben werden, erfahren Sie hier.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war ein Vorfall in einem Parkhaus in Kempten am 9. Juli vergangenen Jahres. Beim Ausparken soll der Fahrer eines dunkelgrünen Sportwagens unter anderem ein geparktes Auto touchiert haben, ohne sich anschließend um den entstandenen Schaden zu kümmern. Mehrere Medien berichteten damals sogar über eine Verfolgungsjagd mit der Polizei.
Strafbefehl noch nicht rechtskräftig
Nach Abschluss der Ermittlungen beantragte die Staatsanwaltschaft Kempten im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall im Parkhaus in der Kronenstraße beim Amtsgericht Kempten den Erlass eines Strafbefehls gegen den Sänger Nino de Angelo. Dieser wurde vom Amtsgericht erlassen, ist jedoch bislang nicht rechtskräftig.
Dem Angeschuldigten werden unter anderem vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Sachbeschädigung sowie die Beteiligung an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen vorgeworfen. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sieht der Strafbefehl die Verhängung einer Freiheitsstrafe vor, die zur Bewährung ausgesetzt werden soll. Zudem ist eine Sperrfrist für die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis vorgesehen.
Fahrer wurde von Zeugen beobachtet
Gegen den Strafbefehl kann der Angeschuldigte Einspruch einlegen. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Der dem Verfahren zugrunde liegende Vorfall ereignete sich am 9. Juli 2025 gegen 17.45 Uhr in einem Parkhaus in der Kronenstraße in Kempten. Nach damaligen Angaben der Polizei beobachteten unbeteiligte Zeugen, wie der Fahrer eines grünen Sportwagens beim Ausparken ein benachbartes Fahrzeug streifte.
Im Bereich der Parkhausausfahrt kam es zu weiteren Schäden: Zunächst prallte das Auto gegen eine Kabelleitung, anschließend gegen die Schrankenanlage der Ausfahrt. Diese riss ab und war danach nicht mehr nutzbar. Der Sportwagen setzte seine Fahrt über die Kronenstraße in Richtung Burgstraße fort und wurde kurze Zeit später an der Lichtzeichenanlage Kaufbeurer Straße/Schumacherring von einer Polizeistreife festgestellt.
Fahrer hielt nicht an und fuhr davon
Die Aufforderung der Beamten anzuhalten, ignorierte der Fahrer und entzog sich der Kontrolle mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit sowie unter Missachtung der Verkehrsregeln. Die anschließende Verfolgung führte über den Schumacherring, den Berliner Platz, die Stephanstraße bis zur Autobahnauffahrt der A7 in Richtung Füssen. Im Bereich des Autobahndreiecks Allgäu verlor die Polizeistreife aufgrund der hohen Motorleistung des Fahrzeugs den Sichtkontakt, sodass die Verfolgung abgebrochen werden musste, heißt es in einem Beitrag des Blaulichtreport Südschwaben/Allgäu.
(Quelle: Blaulichtreport Südschwaben/Allgäu)