Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 16. September 2021.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 16. August 2021.
Baden-Württemberg setzt die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August umgehend um. Ab dem 16. August gelten die neuen Regelungen, die vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen aufheben.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 28. Juni 2021.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 7. Juni 2021.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 19. April 2021.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 12. April 2021.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 29. März 2021.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 22. März 2021.
Die Corona-Verordnungen des Landes passen wir immer wieder an die aktuelle Infektionslage an. Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen Änderungen zum 8. März 2021.
Mit Beschluss vom 26. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 1. März 2021 in Kraft.
Mit Beschluss vom 13. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 15. Februar 2021 bzw. 22. Februar 2021 in Kraft.
Mit Beschluss vom 10. Februar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 11. Februar 2021 in Kraft.
Mit Beschluss vom 30. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 1. Februar 2021 in Kraft.
Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat die Landesregierung ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten am 25. Januar 2021 bzw. 27. Januar 2021 in Kraft.
Mit Beschluss vom 8. Januar 2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erneut geändert. Die Änderungen treten größtenteils am 11. Januar 2021 in Kraft.
Ravensburg (le) - Der zweite Teillockdown trifft die Kulturschaffenden im Ländle hart. Haben Sie doch nach den ersten Schließungen im März dieses Jahres viel unternommen, damit der Spielbetrieb in abgespeckter Form sicher für die Besucher anlaufen konnte. So auch das Theater Ravensburg. Alle haben sich viele Gedanken gemacht und für ein ausgeklügeltes und sicheres Hygienesystem viel Geld in die Hand genommen. Geschäftsführer Albert Bauer hat Vertreter aus Politik, Verwaltung und Medien ins Theater eingeladen, um Ihnen vor Ort das Hygienekonzept und die hohen Sicherheitsvorkehrungen zu präsentieren.
Friedrichshafen (wb) - Das Medienhaus am See ist zu seinen üblichen Öffnungszeiten von Dienstag bis Freitag jeweils von 10 bis 19 Uhr und samstags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Aufgrund der derzeitigen Einschränkungen gelten aktuell jedoch folgende Hygiene- und Abstandsregelungen: Beim Betreten des Medienhauses muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen und der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden.
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