Zweckentfremdung: 187 Wohneinheiten seit 2015 wieder auf dem Markt

Zweckentfremdung: 187 Wohneinheiten seit 2015 wieder auf dem Markt
Der Gemeinderat in Konstanz hat letztes Jahr im Mai über eine Auskunft- und Registrierungspflicht für Immobilien beschlossen. (Bild: Pixabay)

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Vor dem Hintergrund des stark angespannten Wohnungsmarktes in Konstanz hat der Gemeinderat im Mai 2022 beschlossen, eine bereits bestehende Auskunftspflicht für Besitzer auf die Gruppe der Verwalter und Vermittler sowie auf Betreiber von Internetportalen in Zusammenhang mit der Anbietung von Ferienwohnungen auszuweiten.

Zugleich wurde eine Registrierungspflicht für Ferienwohnungen u. ä. eingeführt. Eigentümer sind seitdem verpflichtet, eine Registrierungsnummer bei der Stadt Konstanz zu beantragen. 32 Nummern wurden mittlerweile erteilt, etwa 80 eingegangene Anträge werden aktuell noch erfasst. Mit 300 bis 400 weiteren Anträgen wird seitens des Baurechts- und Denkmalamt gerechnet. Seit Einführung des „Verbots der Zweckentfremdung von Wohnraum“ im Jahr 2015 ist die Zahl der dem Wohnungsmarkt wieder zugeführten, ursprünglich zweckentfremdeten oder leerstehenden Wohnungen auf 187 Wohneinheiten angestiegen (Stand für alle Zahlen: 30.09.2022).

Die zuständige Stelle berät Eigentümer, Verwalter und Dritte auch in Bezug auf das Zweckentfremdungsverbot. Seit März 2015 sind mehr als 2000 Anfragen beim Baurechts- und Denkmalamt eingegangen. Wer noch keine Registrierungsnummer beantragt hat, findet ein Formular hier.

(Pressemitteilung: Stadt Konstanz)