Zwangsheirat ist eine Straftat

Wer einen Menschen in Deutschland zwangsverheiratet, macht sich nach § 237 StGB strafbar.
Wer einen Menschen in Deutschland zwangsverheiratet, macht sich nach § 237 StGB strafbar. (Bild: Polizeiliche Kriminalprävention)

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Stuttgart – Immer wieder kommt es vor, dass junge Menschen, sowohl Frauen als auch Männer, zur Ehe gezwungen werden. Eine Zwangsheirat wird oftmals von der Familie arrangiert, um Traditionen oder vermeintlichen Verpflichtungen anderen gegenüber nachzukommen. In jedem Fall ist eine Ehe, die durch Bedrohung und Gewalt erzwungen wird, eine Straftat. Die Polizei informiert:

Was ist eine Zwangsheirat?

Eine Zwangsheirat liegt vor, wenn einer der Partner mit der Verheiratung nicht einverstanden ist und seine Zustimmung nicht gegeben hat beziehungsweise sich genötigt fühlt. Eine Zwangsehe besteht auch, wenn sich Paare aufgrund von Sanktionen aus ihrem Umfeld, insbesondere der Familie, dazu gezwungen sehen, eine bereits geschlossene Ehe gegen den eigenen Willen aufrecht zu erhalten.

Zwangsverheiratungen und Kinderehen sind strafbar

Wer einen Menschen in Deutschland zwangsverheiratet, macht sich nach § 237 StGB strafbar. Dies ist dann der Fall, wenn ein Mensch mit Gewalt zur Eheschließung gezwungen wird. Der Täter kann mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden. In weniger schweren Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe verhängt werden.

Der Versuch ist ebenfalls strafbar

Ebenso strafbar ist es, wenn Personen mit der Absicht ins Ausland gebracht werden, sie dort gegen ihren Willen zu verheiraten. Schon der Versuch einer solchen Tat ist strafbar.

Von einer Zwangsheirat sind in erster Linie Mädchen und Frauen bedroht. Aber auch Jungen und Männer können Opfer einer Zwangsheirat werden.

Vor Erreichen der Volljährigkeit sind in Deutschland keine Eheschließungen erlaubt – auch nicht mit Zustimmung der minderjährigen Partnerin oder des minderjährigen Partners. Ehemündig ist nur, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat. Auch diese sogenannten Kinderehen bzw. Kinderheiraten gelten in Deutschland als eine Form der Zwangsheirat und sind verboten.

Holen Sie sich Hilfe, wenn Sie ahnen…

  • dass Sie nicht frei wählen können, wen oder wann Sie heiraten möchten.

  • dass Sie versprochen sind und das Versprechen vielleicht nicht einlösen möchten.

  • dass Sie aus einer Ehe fliehen möchten und Hilfe brauchen.

  • dass eine Freundin oder eine Person, die Sie gut kennen, bedrängt wird, zu heiraten, ohne dass sie dies möchte.

Auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention gibt es Hilfsangebote.

(Pressemitteilung: Polizeiliche Kriminalprävention Stuttgart)