Verbotenes Weihnachtspaket Zoll beschlagnahmt Stiefeletten aus Schlangenleder

Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeiwagens // Symbolbild.
Ein Blaulicht auf dem Dach eines Polizeiwagens // Symbolbild. (Bild: picture-alliance-panama-pictures-christopf-hardt)

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Beamte des Zollamts Hamburg kontrollierten im Dezember eine Postsendung aus der Ukraine, die an eine Privatperson aus Deutschland adressiert war. Dabei wurde ein Paar Stiefeletten aus der Haut einer Felsenpython festgestellt.

„Die Ware wurde aus einem Tier gefertigt, welches dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegt. Ohne eine vorherige Genehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz ist die Einfuhr verboten“, so die Pressesprecherin Sandra Preising vom Hauptzollamt Hamburg. Eine solche Genehmigung konnte der Empfänger des Pakets zum Zeitpunkt nicht vorlegen. Die Ware wurde durch die Zollbeamten beschlagnahmt.

Ein Felsenpython kann eine Größe von bis zu sieben Metern und mehr erreichen, wenn er ausgewachsen ist. Er zählt zu den größten Schlangen der Welt.

Der Zoll entdeckte vor Weihnachten ein Paar Stiefeletten aus der Haut einer Felsenpython.
Der Zoll entdeckte vor Weihnachten ein Paar Stiefeletten aus der Haut einer Felsenpython. (Bild: Hauptzollamt Hamburg)

Artenschutz ist wichtig

Neben der Überwachung der Ein- und Ausfuhr von geschützten Tieren und Pflanzen und daraus gefertigten Waren leistet das Hauptzollamt Hamburg auch präventive Maßnahmen, um den Menschen das Thema Artenschutz näher zu bringen und die Bevölkerung zu sensibilisieren.

(Quelle: Hauptzollamt Hamburg)