Zoll: 22-Euro Freigrenze für Sendungen aus dem EU Ausland wird abgeschafft

ZOLL/DOUANE: Jeder der schonmal ins Ausland gefahren ist kennt diese Schilder.
ZOLL/DOUANE: Jeder der schonmal ins Ausland gefahren ist kennt diese Schilder. (Symbolbild: pixabay)

Die 22 Euro Grenze bei Bestellungen aus dem nicht EU Ausland wird abgeschafft. Ab 1. Juli müssen auch Produkte unter 22 Euro versteuert werden, wenn sie aus dem EU Ausland kommen.

Mehrwertsteuerbetrug und unfairer Wettbewerb aus dem EU Ausland: Damit soll nun Ende sein. Ab 1. Juli werden auch auf Produkte über 5,23 Euro die Einfuhrumsatzsteuer erhoben. Die EU Kommission brachte den Vorstoß auf den Weg.

Kassiert wird direkt von den Postboten der Deutschen Post oder bei Abholung des Pakets an den Filialen. Zahlt der Händler die Steuer vorab, müssen Empfänger keine Steuer mehr bezahlen.

Auf Steuererhebungen von unter einem 1 Euro verzichtet der Zoll. Produkte bis 5,23 Euro sind somit steuerfrei.

Großbritannien

Nach dem Austritt Großbritanniens aus der EU betrifft die Einfuhrumsatzsteuerregelung auch Sendungen aus dem Vereinigten Königreich. Die Steuerregelung betrifft alle nicht EU Staaten.