Zensus-Befragungen starten

Zensus-Befragungen starten
Bei rund 27.000 Menschen im Landkreis Sigmaringen werden die Zensus-Befragungen durchgeführt. (Bild: Landkreis Sigmaringen)

WOCHENBLATT
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Sigmaringen – Die Befragungen im Rahmen des Zensus starten. Rund 27.000 zufällig ausgewählte Menschen im Landkreis Sigmaringens sollen bis Ende Juli befragt werden.

Es werden neben den Personendaten wie Name, Geburtsdatum, Geschlecht auch die Nationalität und die Wohnsituation aller in einem Haushalt wohnenden Personen direkt von ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten erfragt. Die Hälfte der Befragten soll zudem Angaben zu schulischer und beruflichen Ausbildung sowie zum aktuell ausgeübten Beruf machen. Die gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht betrifft alle in einem Haushalt lebenden Personen, unabhängig vom Alter. Minderjährige müssen selbst keine Auskunft geben, dafür deren gesetzlichen Vertreter.

Werden die Haushalte vor der Befragung über die bevorstehenden Interviews informiert?

Die ca. 200 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten starten Ende April 20222 mit den sogenannten Begehungen ihrer Erhebungsbezirke. Hierbei prüfen sie jede Adresse vor Ort und werfen einen offiziellen Brief in jeden Briefkasten der zufällig ausgewählten Adressen. Darin kündigt sich der Erhebungsbeauftragte mit Namen und Telefonnummer bei Rückfragen an. Ein Informations-Flyer sowie eine Unterrichtung nach dem Bundesstatistikgesetz und der Datenschutz-Grundverordnung ergänzen die Ankündigung.

Wozu werden die erhobenen Daten benötigt?

Die Ergebnisse des Zensus dienen als Grundlage für Entscheidungen und Planungen in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Woher wissen die Befragten, ob der Erhebungsbeauftragte auch tatsächlich im Auftrag des Zensus 2022 tätig ist und werden noch weitere Daten neben den oben genannten erhoben?

Alle Erhebungsbeauftragten müssen einen Ausweis bei sich tragen und diesen vor der Befragung unaufgefordert vorzeigen. Es dürfen keine weiteren Daten erhoben werden. Die private Handynummer, E-Mail-Adresse und die Bankverbindung dürfen in keinem Falle erfragt werden.

Müssen die Interviews in den Wohnungen durchgeführt werden?

Nein, das soll nicht sein. Die Erhebungsbeauftragten werden die Interviews mit Maske an der Haustür durchführen. Die Wohnungen sollen nicht betreten werden.

(Pressemitteilung: Landkreis Sigmaringen)