Wucherpreise: Kartellamt verhängt Millionenbußgeld für Schulranzenhersteller

Schulranzen von »ergobag« und »Satch« kosten in der Regel über 200 Euro.
Schulranzen von »ergobag« und »Satch« kosten in der Regel über 200 Euro. (Bild: Picture Alliance/dpa/Arne Dedert)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Köln (wb) – Wie das Bundeskartellamt mitteilt, hat es gegen die Fond Of GmbH mit Sitz in Köln eine Geldbuße in Höhe von insgesamt etwa zwei Millionen Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, mit ihm kooperierende Händler beim Vertrieb von Schulranzen und Rucksäcken in ihrer Preissetzung eingeschränkt zu haben. Fond Of ist insbesondere im Bereich der Entwicklung und Herstellung von Schulrucksäcken und Schultaschen der Marken „ergobag“ und „Satch“ tätig.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Unternehmen Fond Of hat über Jahre hinweg Mindestpreise für seine Schulrucksäcke und -taschen vorgegeben und dafür gesorgt, dass die beteiligten Händler diese Preise nicht unterschreiten. Fond Of hat die Preissetzung systematisch kontrolliert und die Einhaltung der Mindestpreise auch mit Sanktionen gegen die Händler durchgesetzt.“

Hersteller dürfen schon seit den 70er-Jahren nur unverbindliche Preisempfehlungen machen. Mundt: „Vertikale Preisbindungen gehen häufig zu Lasten der Verbraucher und können dazu führen, dass diese im Ergebnis höhere Preise zahlen müssen. Gerade bei Schulrucksäcken und Schultaschen ist die Zahlungsbereitschaft der Eltern zum Schutz der Kinder relativ groß. Hier noch zusätzlich eine Preisbindung durchzusetzen, ist in keiner Weise akzeptabel.“

Schulranzen von »ergobag« und »Satch« kosten in der Regel über 200 Euro, über die vergangenen Jahre könnten also viele Eltern zu viel bezahlt haben. Schließlich lassen sie sich die Schultasche oft einiges kosten, denn der Nachwuchs ist naturgemäß mächtig stolz auf den ersten Ranzen.

Das Unternehmen Fond Of und die beteiligten Händler waren sich darin einig, dass Fond Of-Produkte grundsätzlich zu dem Preis verkauft werden sollten, der von Fond Of als unverbindliche Preisempfehlung vorgegeben wurde. Darüber hinaus war der Online-Handel jedenfalls bis zum Jahr 2016 nur einigen wenigen Händlern vorbehalten. Die Einhaltung der Preise sei von 2010 an jahrelang kontrolliert und angemahnt worden – zum Teil noch bis zu einer Durchsuchung im Jahr 2019, so die Wettbewerbshüter. Das Kartellamt hatte nun das Verfahren im Zusammenhang mit einem Amtshilfeersuchen der österreichischen Wettbewerbsbehörde eingeleitet, die ebenfalls gegen das Unternehmen ermittelt hat.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde laut Kartellamt berücksichtigt, dass das Unternehmen mit dem Bundeskartellamt umfassend kooperiert hat und das Verfahren im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung abgeschlossen wurde. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig, das Verfahren gegen die Händler und das Management wurde eingestellt.