Wo sollen Familienangehörige übernachten?

Wo sollen Familienangehörige übernachten?
(Bild: pixabay)

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Private Hotelübernachtungen für Familienbesuche sollen in Baden-Württemberg in der Zeit vom 23. bis 27. Dezember erlaubt werden. Darauf hat sich die Landesregierung laut einer Pressemitteilung geeinigt. Der DEHOGA Baden-Württemberg begrüßt diese Klarstellung im Interesse von Gästen und Betrieben, fordert aber Planungssicherheit auch für die Gastronomie ein.

Die Wirtschaftlichkeit einer Betriebsöffnung für nur wenige Tage ist in den meisten Fällen nicht gegeben. „Uns geht es aber vor allem darum, dass wir unseren Gästen, die Familienbesuche über Weihnachten planen, klare und sichere Auskünfte geben können“, erklärt DEHOGA-Landesvorsitzender Fritz Engelhardt. Eine solche gesicherte Planungsgrundlage wäre auch für die Gastronomiebetriebe dringend erforderlich. „Auch in Restaurants gibt es zahlreiche Reservierungsanfragen, die unsere Kollegen in den Betrieben derzeit nicht eindeutig beantworten können“, so Engelhardt. Die Öffnung vieler Hotels – vor allem im ländlichen Raum, dürfte sich wirtschaftlich nicht lohnen.