Winterliche Wege und Straßen: Stadt erinnert erneut an Räum- und Streupflicht

Räum- und Streupflicht im Winter / Symbolbild
Räum- und Streupflicht im Winter / Symbolbild (Bild: pixabay)

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Ravensburg – Die Stadtverwaltung nimmt die winterliche Wetterlage erneut zum Anlass, alle Hauseigentümer auf ihre Pflichten im Winterdienst hinzuweisen. Die meisten Bürger räumen die Gehwege täglich, wenn nötig sogar mehrmals. Doch an etlichen Stellen im Stadtgebiet kümmern sich die Anlieger nicht ausreichend. Wenn Passanten stürzen, kann das teuer werden.

Denn neben einem möglichen Bußgeld wegen Verstoßes gegen die städtische „Streupflichtsatzung“ kommen möglicherweise hohe Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen auf Anlieger zu, die die Räum- und Streupflicht missachten. So sind laut Stadtverwaltung die Regeln: Straßenanlieger sind verpflichtet, Gehwege oder Fahrbahnränder werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9 Uhr bis jeweils 20 Uhr von Schnee und Eis freizuhalten. Gehwege sind entlang der jeweiligen Grundstücksgrenze oder, wenn kein Gehweg vorhanden, ein Streifen entlang des Fahrbahnrandes auf einer Breite von einem Meter zu räumen und zu streuen. Auf gemeinsam genutzten Geh-/ Radwegen ist ein 1,5 Meter und im Bereich von Fußgängerzonen ein zwei Meter breiter Streifen von Schnee und Eis freizuhalten. Als Streumaterial darf nur in Ausnahmesituationen Streusalz verwendet werden. Im Normalfall ist abstumpfendes Streumaterial, vorzugsweise Splitt zu benutzen. Haushaltsübliche Mengen an Splitt können den von der Stadt aufgestellten Splittbehältern entnommen werden.

INFO: Die Stadt hat ein Informationsblatt zum Winterdienst herausgegeben, es kann auf der städtischen Homepage www.ravensburg.de (einfach Stichwort „Winterdienst“ bei der Suche eingeben) heruntergeladen werden.