Wie Sprach- und Hörgeschädigte ihre Zahlungskarten sperren können

Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, steht in vielen Alltagssituationen vor großen Herausforderungen.
Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, steht in vielen Alltagssituationen vor großen Herausforderungen. (Bild: PublicDomainPictures)

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Frankfurt – Wer nur eingeschränkt sprechen oder hören kann, steht in vielen Alltagssituationen vor großen Herausforderungen.

Vermeintlich einfache Dinge, wie zum Beispiel ein Telefonat, sind oftmals schwierig. Doch gerade bei Verlust oder Diebstahl von Zahlungskarten ist eine schnelle Reaktion wichtig, um finanzielle Schäden zu vermeiden. Praktische Hilfe bietet Sprach- und Hörgeschädigten die klassische Faxfunktion. Durch einen speziellen Service können sie girocards und Kreditkarten auch per Faxformular sperren. Die entsprechenden Vordrucke sind auf kartensicherheit.de unter der Kategorie „Kartensperrung“ erhältlich. Wie auch der telefo- nische Sperr-Notruf lautet die Faxnummer 116 116.


Weitere Tipps zum richtigen Umgang mit Karte und PIN hat die EURO Kartensysteme GmbH in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft im Internetportal www.kartensicherheit.de zusammengestellt. Hier finden Verbraucher viele interessante Informationen zu bargeldlosen Zahlungsmitteln und einen SOS-Infopass mit den wichtigsten Sperrnummern für den Notfall als Download.