Wichtiger Hinweis aus dem Stadtwald zur Benutzung der Wege im Wald

Das Naherholungsgebiet Tannenbühl ist ein beliebtes Ausflugsziel für Groß und Klein.
Das Naherholungsgebiet Tannenbühl ist ein beliebtes Ausflugsziel für Groß und Klein. (Archivfoto: Brigitte Göppel)

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Bad Waldsee – Das Naherholungsgebiet Tannenbühl ist ein beliebtes Ausflugsziel für Groß und Klein und lockt jährlich tausende Besucher aus Bad Waldsee und der weiteren Umgebung an. Gerade Familien genießen sehr gerne das städtische Freizeitparadies für Spaziergänge und den Besuch der Wildgehege sowie des Spielplatzes.

Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass das Reiten im Distrikt Großer Wald, um den Tannenbühl, generell auf allen Wegen nicht gestattet ist. Laut Landeswaldgesetz Baden Württemberg ist das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite sowie auf Fußwegen verboten.

Übrigens, auch das Radfahren ist auf Wegen unter 2 Meter Breite nicht gestattet. Ebenso gilt das generelle Verbot auf Sport- und Lehrpfaden. Das Reiten und Radfahren abseits der Wege ist selbstverständlich ebenfalls nicht gestattet und ist zum Schutz der Tiere und der Umwelt zu unterlassen.

Diese Verbote sind notwendig und werden in den beschriebenen Bereichen konsequent verfolgt.

Das Forstrevier Bad Waldsee bittet darum, diese Vorgaben strikt einzuhalten und hofft so, vermeidbare Konflikte, zum Wohle aller Waldbesucher und zum Schutz der Umwelt, des Waldes und der Tiere, von vornherein vermeiden zu können.

(Pressemitteilung: mn/bg/Stadt Bad Waldsee)