Weniger Beleuchtung für mehr Insektenschutz

Wird so nun seltener zu sehen sein: die bei Nacht angestrahlte Honburg.
Wird so nun seltener zu sehen sein: die bei Nacht angestrahlte Honburg. (Bild: www.tuttlingen.de)

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Tuttlingen – Die Honburg wird künftig deutlich seltener als bislang angestrahlt. Die Stadt setzt damit – laut Pressemitteilung – eine neue Regelung des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg um, in der es unter anderem um Insektenschutz geht.

Vor allem bei einem frei in der Natur stehenden Gebäude – wie der Honburg – könne eine helle Beleuchtung bei Nacht für Insekten zum Verhängnis werden. Vor dem Hintergrund, dass die Bestände vieler Arten in den vergangenen Jahren deutlich dezimiert wurden, habe das Land Baden-Württemberg das Naturschutzgesetz nun um eine „Biodiversitätsklausel“ erweitert, die Beleuchtungen strenger regelt.

Konkret bedeutet dies, dass die Honburg künftig während der Sommermonate von April bis September gar nicht mehr angestrahlt werden darf, von Oktober bis März ist die Illumination noch bis 22 Uhr erlaubt. Ausnahmen sind – so die Stadt Tuttlingen weiter – unter anderem dann zulässig, wenn die Fassadenbeleuchtung gleichzeitig auch der Sicherheit dient – zum Beispiel während des Honberg-Sommers.

Aus diesem Grund werden Gebäude – wie das Rathaus – auch weiterhin bei Nacht beleuchtet sein. Hier gehe es schließlich auch darum, Angsträume in der Innenstadt zu vermeiden. Abgesehen davon seien die Beleuchtungen hier – wie zum Beispiel auch bei der Stadthalle oder der Stadtkirche – mit kalten und somit insektenfreundlichen Leuchtmitteln ausgerüstet worden.