Konstanz – Aufgrund der weiterhin sinkenden Inzidenzzahlen im Landkreis Konstanz treten dort – laut städtischer Mitteilung – ab Samstag, 29. Mai, weitere Lockerungen in Kraft.
Detaillierte Informationen seien über das Sozialministerium Baden-Württemberg zu bekommen.
Folgende Regelungen kommen nun hinzu:
- Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen
- Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülerinnen und Schüler
- Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5m², Tische mit 1,5m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
- Messen, Ausstellungen und Kongresse 1 Person pro 20m²
- Kulturveranstaltungen innen bis 100 Personen und außen 250 Personen
- Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)
- Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
- Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
- Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen
- Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig
Alle Informationen zu finden auf: https://www.konstanz.de/start