Weitere Öffnungen für den Landkreis Konstanz

„Biergarten geöffnet“ ist vor einem Gastgarten zu lesen.
„Biergarten geöffnet“ ist vor einem Gastgarten zu lesen. (Bild: picture alliance/dpa | Angelika Warmuth)

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Konstanz – Aufgrund der weiterhin sinkenden Inzidenzzahlen im Landkreis Konstanz treten dort – laut städtischer Mitteilung – ab Samstag, 29. Mai, weitere Lockerungen in Kraft.

Detaillierte Informationen seien über das Sozialministerium Baden-Württemberg zu bekommen.

Folgende Regelungen kommen nun hinzu:

  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien bis 100 Personen in geschlossenen Räumen
  • Musik-, Kunst-, Jugendkunst-, Tanz- und Ballettschulen und vergleichbare Einrichtungen bis 20 Schülerinnen und Schüler
  • Gastronomie (6 bis 22 Uhr) innen 1 Gast pro 2,5m², Tische mit 1,5m Abstand und außen unter Einhaltung der AHA-Regeln
  • Messen, Ausstellungen und Kongresse 1 Person pro 20m²
  • Kulturveranstaltungen innen bis 100 Personen und außen 250 Personen
  • Wellnessbereiche, Saunen und Schwimmbäder innen und außen in Beherbergungsbetrieben für Übernachtungsgäste geöffnet (1 Person pro 20 m²)
  • Wellnessbereiche und Saunen innen und außen für Gruppen bis 10 Personen
  • Schwimmbäder innen und außen (1 Person pro 20 m²)
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Sportanlagen, -stätten und -studios (1 Person pro 20 m²) innen und außen
  • Bei Veranstaltungen zur Religionsausübung Gemeindegesang zulässig

Alle Informationen zu finden auf: https://www.konstanz.de/start