Weingarten: Landtagswahl unter Corona Bedingungen

Weingarten: Landtagswahl unter Corona Bedingungen
Rathaus Weingarten (Bild: David Pichler)

Weingarten (dpi) – Wie die Stadt Weingarten mitteilt, werden aufgrund der Corona-Pandemie nur die Hälfte der eigentlich gängigen 18 Wahllokale in Weingarten für die Landtagswahl am 14. März 2021 eingerichtet.

„Angesichts der Infektionslage wird mit einer erhöhten Briefwahl-Beteiligung gerechnet“ heißt es in der Mitteilung der Stadt Weingarten. Die Briefwahlbezirke werden von vier auf zehn erhöht und die Wahllokale halbiert von achtzehn auf neun. „Es ist daher möglich, dass Bürgerinnen und Bürger nicht in ihrem gewohnten Wahllokal zur Wahl gehen können“ so die Stadt weiter.

Die Informationen über die Briefwahl und über die corona-bedingte Neueinteilung der Briefwahlbezirke und Wahllokale würden wie gewohnt über die postalische Wahlbenachrichtigung an alle Wahlberechtigten kommen. Wie die Stadt weiter mitteilt werden die Wahlbenachrichtigungen voraussichtlich am 11. Februar verschickt. Die Beantragung der Briefwahl ist nach Eingang der Wahlbenachrichtigung möglich.

Weitere Informationen zur Wahlbenachrichtigung:

Wer die Wahlbenachrichtigung per postalischem Weg nicht bis 22.02.2021 erhalten hat und sich vergewissern wolle ob eine Eintragung in das Wählerverzeichnnis vorliegt, kann sich telefonisch unter 0751 405-174 oder 0751 405-249 informieren.

Weitere Informationen zur Briefwahl:

Die Briefwahlunterlagen kann man nach Eingang der Wahlbenachrichtigung beantragen. Über www.weingarten-online.de kann durch Rücksendung des auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Wahlscheinsantrags oder per abscannen des QR-Codes mittels Mobilfunkgerät die Briefwahl beantragt werden.

Die persönliche Beratung ist weiterhin möglich. Ein eigens eingerichtetes Wahlbüro der Stadt Weingarten ist im Amtshaus, Kirchstraße 2, Erdgeschoss, Zimmer 2 unter Einhaltung der geltenden Corona-Verordnung möglich. Das Wahlbüro ist von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie von 13:30 bis 16 Uhr erreichbar.

Eine Aushändigung der Briefwahlunterlagen sind für Dritte – auch Familienangehörige – ausdrücklich nur mit schriftlicher Ermächtigung möglich. Weitere Auskünfte hierzu gibt die Stadt unter 0751 405-174 oder 0751 405-249.