Was Ungeimpfte jetzt alles dürfen

Was Ungeimpfte jetzt alles dürfen
Ein Hauch von Freiheit: Ungeimpfte dürfen wieder ins Café – mit 3G. (Bild: Pixabay)

Ravensburg (le) – Ab dem heutigen Mittwoch, 23. Februar, gilt in Baden-Württemberg eine neue Corona-Verordnung. Die bisherige Alarmstufe entfällt und es gilt die Warnstufe.

Ungeimpfte dürfen wieder mehr am täglichen Leben teilnehmen und kommen nach langer Zeit in den Genuss, sich in ein Café zu setzen oder können im Restaurant die Karte rauf- und runter bestellen. Für viele kehrt, wenn vielleicht auch nur für kurze Zeit, ein Hauch von Normalität zurück. In der Warnstufe gilt in den meisten Bereichen die 3G-Regel – also geimpft, genesen oder getestet.

Was gilt beim Einkaufen?

Weder im Supermarkt noch im Einzelhandelt – hier gibt es keine Einschränkungen. Wichtig: Die Maskenpflicht (FFP2-Maske oder vergleichbare) bleibt bestehen.

Auf ins Restaurant

Die Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte sind aufgehoben und es gilt die 3G-Regel. Ungeimpfte müssen einen negativen Test vorweisen, um die Innenräume nützen zu dürfen. Bei der Außenbewirtung gilt keine Einschränkungen – abgesehen von der Maskenpflicht.

Was gilt für Veranstaltungen?

Für Ungeimpfte gilt bei größeren Festen, Theater und Sportveranstaltungen die 3G-Regel. In geschlossenen Räumen dürfen nicht mehr als 6000 Besucher eingelassen werden. Studenten dürfen mit einem negativen Schnelltest wieder an Vorlesungen teilnehmen.

Bei Discotheken und Clubs gilt in der Alarmstufe weiterhin die 2G-Plus-Regelung. D.h.: Geimpfte und Genesene müssen einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen – obendrauf gilt Maskenpflicht, außer auf der Tanzfläche. In der Warnstufe sind für Ungeimpfte auch wieder Besuche in Ausstellungen, Museen und auf Messen möglich – unter Einhaltung der 3G-Regelung.

Der Frisör lockt

Für alle körpernahen Dienstleistungen wie etwa Massage, Nagelpflege und kosmetische Behandlungen gilt in der Warnstufe 3G. Ungeimpfte dürfen sich also wieder aufhübschen lassen – mit negativem Schnelltest.

Kirchgänge

Solange die Warnstufe gilt, gibt es außer der Maskenpflicht und dem Abstandsgebot keineEinschränkungen.

Urlaub, mach mal Urlaub

Während der Warnstufe dürfen Ungeimpfte – auch ohne geschäftlichen Grund – in Hotels übernachten. Es gilt aber 3G – alle drei Tage muss ein neuer Negativtest vorgelegt werden.