Tipps der Polizei Was ist bei beim Autokorso alles erlaubt

Bei aller Freude und Euphorie, denken Sie daran: Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug.
Bei aller Freude und Euphorie, denken Sie daran: Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug. (Bild: canva)

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Die Fußballweltmeisterschaft in Katar hat begonnen. Unsere Jungs spielen am 23. November gegen Japan. Egal welche Mannschaft gewinnt – nach fast jedem Spiel ziehen Fans mit Autos hupend durch die Straßen. Doch was ist beim Autokorso eigentlich erlaubt?

Insbesondere bei internationalen Fußballwettbewerben kommen nach den Spielen immer wieder Autokorsos zustande, um der Freude über den Sieg der Mannschaft und das Weiterkommen im Turnier zum Ausdruck zu bringen.

An die Spielregeln halten

Grundsätzlich werden die Autokorsos toleriert. Jedoch gibt ein paar Spielregeln, die alle Fans bei den „Jubelfeiern“ einhalten sollten.

Bei spontanen Ansammlungen, die von den Behörden meist geduldet werden, gilt die Straßenverkehrsordnung. Rechtlich werden Autokorsos als „Sondernutzung“ des Straßenraums gewertet und bedürfen damit grundsätzlich der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde. Da die meisten Autokorsos aber spontan entstehen, sind sie im Zuge der Eilfallregelung der Straßenverkehrsordnung (§ 44, Absatz 2) Sache der Polizei. Dies bedeutet, dass die Polizei – bei aller gebotenen Toleranz – dort einschreiten muss, wo es erforderlich ist, um z.B. Straftaten oder bedeutende Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen oder zu verhindern.

Städte können Autokorsos verbieten

Eine Beeinträchtigung Dritter muss auch während Fahrten im Konvoi auf ein zumutbares Maß beschränkt bleiben. Insbesondere nachts sollten die Jubelfeiern nicht ausufern. Manche Städte behalten es sich vor, Autokorsos zu verbieten, wenn es dadurch zu gefährlichen Situationen kommt.

Fans müssen zudem damit rechnen, dass die Polizei eingreift, wenn sie sich selbst gefährden – also beispielsweise auf der Motorhaube, dem Autodach oder im Fensterrahmen sitzen oder im Fahrzeug (Cabriolet) stehen oder sich (zu weit) aus dem Autofenster lehnen. Auch wenn sich feiernde Fußgänger und Autos zu nahekommen und dabei Menschen oder „bedeutende Sachwerte“ gefährdet sind, wird die Polizei einschreiten.

Nicht zu Alkoholisierten ins Auto steigen

Bei aller Freude und Euphorie, denken Sie daran: Fahren Sie niemals alkoholisiert Auto und steigen Sie auch nicht zu Alkoholisierten ins Fahrzeug. Verhindern Sie, wenn sich andere unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ans Steuer setzen möchten und rufen im Ernstfall die Polizei unter Tel. 110.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention)