Was gilt für den Besuch im Rathaus: Corona-Regelungen für den Publikumsverkehr

Eine Ausnahme von der 3G-Regelung gilt für einfache Abholungen.
Eine Ausnahme von der 3G-Regelung gilt für einfache Abholungen. (Bild: pixabay)

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Bad Saulgau – Aufgrund der derzeitigen Corona-Lage ist der Zutritt zum Bad Saulgauer Rathaus (inklusive Bürgerbüro) grundsätzlich möglich. Bürgerinnen und Bürger müssen allerdings vorab einen Termin mit dem jeweiligen Sachbearbeiter vereinbaren.

Wie bereits bisher, gilt außerdem für den Zutritt zum Rathaus die 3G-Regelung. Dies hat die Landesregierung in der aktuellen Corona-Verordnung noch einmal präzisiert. Notwendig ist demnach ein Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus, den die Verwaltungsmitarbeiter beim Betreten des Rathauses elektronisch kontrollieren müssen. Hierzu ist ein digital einlesbares Zertifikat notwendig. Nicht geimpft oder genesene Personen benötigen einen gültigen Schnelltest.

Eine Ausnahme von der 3G-Regelung gilt für einfache Abholungen. Wer z.B. lediglich ein Dokument abgeben oder abholen will, benötigt hierfür keinen 3G-Nachweis.

In jedem Fall gilt beim Betreten des Rathauses die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. Eine medizinische Maske ist laut Corona-Verordnung in Innenräumen nicht mehr zugelassen.

Selbstverständlich sind alle Mitarbeiter*innen wie gewohnt per Telefon oder Mail erreichbar. Viele Dienstleistungen sind auch online möglich. Zu den Ämtern und Ansprechpartnern geht es hier: www.bad-saulgau.de/de/rathaus/aemter/aemter.php

(Pressemitteilung: Stadt Bad Saulgau)