Was die Gaspreisumlage für die Verbraucher bedeutet

Die Verbraucherzentrale gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Energiekrise.
Die Verbraucherzentrale gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Energiekrise. (Bild: Andrey Popov / stock.adobe.com)

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Die Höhe der sogenannten Gasumlage ist festgelegt. Gaskunden sollen voraussichtlich ab Herbst zusätzlich 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gas zahlen – weitere Preissteigerungen stehen im Raum. Was bedeutet das für die Verbraucher, was kann man tun und was dürfen Anbieter und was nicht? Die Verbraucherzentrale lädt am 18. August, 18 Uhr, zu einer kostenlosen Onlinesprechstunde ein.

Preiserhöhungen wurden angekündigt

Gaspreissteigerungen sind aktuell in aller Munde; die Gasumlage wird kommen und wurde auf zunächst 2,419 Cent pro Kilowattstunde Gas festgelegt. Darüber hinaus haben einige Versorger bereits Preiserhöhungen angekündigt. Viele Kunden fragen sich nun, was das bedeutet und was sie angesichts der angespannten Lage machen können: Müssen alle die Gasumlage zahlen? Dürfen Anbieter einfach die Preise erhöhen? Lohnt sich ein Anbieterwechsel? Wie kann ich Gas sparen?

Energie-Experte gibt Auskunft

Auf diese und viele weitere Fragen gibt Energie-Experte Matthias Bauer am Donnerstag in einer kostenlosen Onlinesprechstunde Antworten. Teilnehmer können Fragen vorab einreichen – oder sie anonym im Chat stellen.

Und so geht‘s

Donnerstag, 18. August, 18 Uhr. Eine Anmeldung ist über diesen Link möglich: vz-bw.de/node/76150.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Mit der Gasumlage will der Gesetzgeber Unternehmen (Gasimporteure) stützen und die dafür notwendigen Kosten an Verbraucher durchreichen. Eine Beispiel-Familie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh pro Jahr sollte sich auf jährliche Mehrkosten von 575 Euro brutto einstellen.

  • Vorgesehen ist, dass alle Gasnutzer die so genannte Gasbeschaffungsumlage zahlen sollen. Was viele nicht wissen: Jeder Gasversorger kann weiterhin die Preise „normal“ erhöhen, die Umlage kommt jeweils obendrauf.

  • In einigen Punkten wird aber über das zugrundeliegende Gesetz, die darauf basierende Rechtsverordnung und die richtige Auslegung noch gestritten. Die Lage kann sich verändern. Konkret ist z.B. nicht klar, ob auch Verbraucher mit einer Preisgarantie die Umlage zahlen müssen.

Weitere ausführliche Informationen stehen auf der Seite der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

(Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)