Bahn und Flieger Warnstreik: Das können Sie tun, wenn Sie gestrandet sind

Einsam am Gleis: Wegen des Warnstreiks werden ab der Nacht zu Montag so gut wie keine Züge mehr fahren.
Einsam am Gleis: Wegen des Warnstreiks werden ab der Nacht zu Montag so gut wie keine Züge mehr fahren. (Bild: Bernd Diekjobst/dpa-tmn)

Deutsche Presse-Agentur
Deutsche Presse-Agentur

Wer kann, nimmt einen anderen Zug. Oder man ist von der Airline schon umgebucht worden. Doch was ist, wenn man trotz alledem wegen des Warnstreiks irgendwo an einem Bahnhof oder Flughafen festhängt?

Hannover/Berlin (dpa/tmn) – Der große Warnstreik am Montag wird viele Reisepläne durcheinanderwirbeln. Bereits am Sonntag sind Auswirkungen zu befürchten. Der Flughafen in München etwa teilte mit, dann schon keinen regulären Betrieb mehr aufrechterhalten zu können.

Und ein Sprecher der Deutschen Bahn sagte: Es sei für Reisende sicherlich ein guter Tipp, am Sonntag früher zu fahren und nicht gerade den letzten Zug zu nehmen. Denn wegen überlappender Schichten ist das Personal dann vielleicht schon im Warnstreik. Mit der Folge, dass der Zug nicht mehr weiterfährt.

Aber was ist, wenn man streikbedingt an einem Bahnhof strandet oder nicht wie geplant in die Heimat fliegen kann, weil dort die Flughäfen den Betrieb eingestellt haben?

Die gute Nachricht ist: Die Unternehmen sind hier in der Pflicht, ihre Kunden entweder auf anderen Wegen ans Ziel zu bringen oder zumindest dafür zu sorgen, dass sie irgendwo unterkommen. Die Bahn etwa löse das oft mit Taxifahrten zum Ziel, sagt Alina Menold von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Im Taxi ans Ziel

Zu später Stunde haben Bahnfahrende in bestimmten Fällen auch das Recht, sich auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Zum Beispiel, wenn der fahrplanmäßig letzte Zug des Tages ausfällt und das Reiseziel nicht mehr bis 0 Uhr erreicht werden kann. Bis zu 80 Euro werden von der Bahn erstattet, wenn sie selbst keine Alternative zur Weiterfahrt anbieten kann.

Gibt es keine Möglichkeit zur Weiterreise mehr, dann muss die Bahn eine Unterkunft besorgen und die Fahrt dorthin zahlen.

Wichtig ist immer: Den Zugausfall dokumentieren. Am besten vor Ort durch eine Bestätigung eines Bahnmitarbeitenden. Idealerweise bekommt man bei der Gelegenheit auch gleich einen Taxi- oder Hotelgutschein ausgestellt und erspart sich so das Auslegen der Beträge.

Wer auf eigene Faust ein Taxi ruft oder ein Hotel bucht, sollte sich vorher von der Bahn bestätigen lassen, dass keine Weiterfahrt möglich ist und sie auch nicht mit einer Unterkunft helfen kann.

Dokumentieren und Belege aufheben

Bekommt man niemanden zu fassen, sollte man Fotos von den Anzeigetafeln machen, auf denen der Zugausfall oder die Verspätung angezeigt wird. Werden einem diese Infos in der Bahn-App gegeben, sollte man Screenshots davon machen.

Geldsummen für Hotel oder Taxi (Belege aufheben!) kann man von der Bahn zurückfordern. Bei online gekauften Zugtickets geht das direkt über das Kundenkonto auf «bahn.de» oder über die «DB Navigator»-App, ansonsten muss man das Fahrgastrechte-Formular ausdrucken oder sich an einem Bahnhof holen, ausfüllen und per Post senden.

Festsitzen am Flughafen

Wer an einem Flughafen festsitzen sollte, weil zum Beispiel der Flieger in Richtung Deutschland nicht abhebt, kann bei mehr als zwei Stunden Verspätung bei der Airline die Versorgung mit Mahlzeiten und Getränken einfordern, informiert das Fluggastrechte-Portal Airhelp. Außerdem müsse die Fluggesellschaft es einem dann möglich machen, zwei Telefonate zu führen oder zwei E-Mails zu senden

Bei streikbedingten Annullierungen kann man auf eine alternative Beförderung pochen. Falls der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder in den nächsten Tagen stattfinde, müsse die Airline Passagiere in einem Hotel unterbringen und die Fahrten dort hin und zurück organisieren, so die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Bei Pauschalreisen ist der Reiseveranstalter in der Pflicht, sich darum zu kümmern.