Wann muss der graue Lappen weg?

Bis zum 19. Januar 2033 gelten die Unterschiedlichen Führerscheine. Dann endet die Umtauschfrist.
Bis zum 19. Januar 2033 gelten die Unterschiedlichen Führerscheine. Dann endet die Umtauschfrist. (Bild: Ursula Hildebrand/ACE)

WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Friedrichshafen (ACE) – Bis spätestens 19. Januar 2033 müssen alle alten Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben wurden, gegen den EU-Führerschein umgetauscht werden.

Dies betritt rund 15 Millionen der grau und rosa Papierführerscheine. Auch die etwa 28 Millionen Scheckkartenführerscheine, die in den Jahren 1999 bis Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis spätestens 19. Januar 2033 umgetauscht worden werden.

Was ist jetzt zu beachten und wie funktioniert der Umtausch?

Hierzu informiert Karl Heinz Weber, Kreisvorsitzende des ACE Auto Club Europa in Friedrichshafen. „Besonders wichtig ist der Umtausch gerade für die Geburtsjahre 1953 bis 1958“, erklärt Weber.

Für Personen dieser Jahrgänge wird der Führerscheinumtausch bis zum 19. Januar 2022 fällig. „Bis zum Jahr 2022 ist nicht mehr viel Zeit“, merkt Karl Heinz Weber an. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie.

Alle wichtigen Informationen gibt der ACE Auto Club Europa in einem Ratgeber unter: https://www.ace.de/ratgeber/verkehrsrecht/fuehrerschein/eu-fuehrerschein/

Über den ACE Auto Club Europa:

Klare Orientierung, sichere Hilfe, zuverlässige Lösungen: Der ACE Auto Club Europa kümmert sich seit 1965 um alle mobilen Menschen, egal mit welchem Verkehrsmittel sie unterwegs sind. Die Kernthemen des Autoclubs mit rund 630.000 Mitgliedern sind die klassische Unfall- und Pannenhilfe sowie Verkehrssicherheit, Elektromobilität, neue Mobilitätsformen und Verbraucherschutz.

(Pressemitteilung: ACE Auto Club Europa e.V.)