Waisenrente gibt es auch nach dem 18. Geburtstag

Waisenrente gibt es auch nach dem 18. Geburtstag
Während eines Studiums, einer Schul- oder Berufsausbildung oder eines Freiwilligendienstes können Waisen auch über das 18. Lebensjahr hinaus von der Deutschen Rentenversicherung eine Waisenrente erhalten. (Bild: Pixabay)

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Waisen haben bis zum 18. Geburtstag grundsätzlich Anspruch auf eine Waisenrente. Und auch danach kann die Rente weitergezahlt werden. Zum Beispiel, wenn sie eine Schul- oder Berufsausbildung absolvieren, sich für ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr entscheiden oder sich im Bundesfreiwilligendienst engagieren – längstens aber bis 27. 

Werden Waisenrenten für die Zeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gezahlt, beispielsweise zwischen Abitur und Studium, darf die Übergangszeit höchstens vier Kalendermonate betragen. Dauert sie länger, fällt die Waisenrente weg und kann erst dann wieder gezahlt werden, wenn der neue Ausbildungsabschnitt beginnt.

Weitere Informationen zum Thema bieten die Broschüren der Deutschen Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten und Hinterbliebener: So viel können Sie hinzuverdienen.

Infos gibt’s auch am kostenfreien Service-Telefon unter Tel. 0800 1000 4800

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)