Ungeeignet und gefährlich Waffen als Schutz vor Kriminalität

Etwa 3,8 % der Bevölkerung geben in der Studie an, häufig Reizgas und 1,5 % der Bevölkerung häufig ein Messer bei sich zu tragen.
Etwa 3,8 % der Bevölkerung geben in der Studie an, häufig Reizgas und 1,5 % der Bevölkerung häufig ein Messer bei sich zu tragen. (Bild: Canva)

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Laut der aktuellen Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts bewaffnet sich ein nicht unerheblicher Anteil der Bevölkerung im Alltag, um sich vor Kriminalität zu schützen. Die Polizei rät dringend davon ab, Messer, Schusswaffen, Reizgas oder Pfefferspray zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen!

Die Dunkelfeldstudie des Bundeskriminalamts (BKA) „Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020“ (SKiD2020) nimmt vor allem das persönliche Sicherheitsgefühl und Furchtempfinden der Bevölkerung in den Fokus und untersucht unter anderem, welche Schutz- und Vermeidungsstrategien Bürgerinnen und Bürger wählen, um sich selbst vor Kriminalität zu schützen, aus Angst, Opfer z. B. von Gewalttaten zu werden. Nicht unproblematisch ist, dass sich ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung im Alltag bewaffnet. So geben etwa 3,8 % der Bevölkerung an, häufig Reizgas und 1,5 % der Bevölkerung häufig ein Messer bei sich zu tragen.

Lebensgefährliche Auseinandersetzungen

Doch die polizeiliche Erfahrung zeigt, dass die vermeintlich erhöhte Sicherheit zu mehr Risikobereitschaft führt, und so können sich im schlimmsten Fall angespannte Situationen schnell zu lebensgefährlichen Auseinandersetzungen zuspitzen.

Nicht zu unterschätzen ist außerdem die Gefahr, dass beispielsweise ein Messer in die Hände des Angreifers gerät und dieses dann gegen das sich zunächst zur Wehr setzende Opfer selbst gerichtet wird. Die Polizei rät dringend davon ab, Messer, Schusswaffen, Reizgas oder Pfefferspray zur Selbstverteidigung bei sich zu tragen!

Sicher unterwegs – Angriffen vorbeugen

Es gibt keine pauschalen Verhaltensempfehlungen für jede Situation. Folgende grundlegenden Tipps können jedoch die Sicherheit unterwegs und damit Ihr Sicherheitsgefühl deutlich verbessern.

  • Achten Sie auf Ihre Umgebung – und Ihr Bauchgefühl: Gehen Sie bedrohlichen Situationen möglichst frühzeitig aus dem Weg und vermeiden körperliche Auseinandersetzungen.
  • Seien Sie laut! Machen Sie andere auf den Übergriff aufmerksam. Bitten Sie um konkrete Hilfe und rufen Sie die Polizei unter Tel. 110.
  • Wenn es nicht anders geht, setzen Sie sich konsequent zur Wehr. Schlagen Sie mit den Händen gezielt zum Gesicht und/oder treten Sie mit den Füßen gegen Schienbein oder Knie der Angreifer. Nutzen Sie ggf. alle zur Verfügung stehenden Mittel zur Abwehr (Handtasche, Schlüsselbund, umherstehende Gegenstände)

 Welche Waffen darf man bei sich tragen?

Welche Waffe von wem geführt werden darf, richtet sich nach den Eigenschaften und dem Sinn des Gegenstandes. Die meisten Waffen sind erst ab dem Alter von 18 Jahren frei, das heißt, sie dürfen erst mit dem Eintritt in die Volljährigkeit erworben werden. Dies berechtigt jedoch nicht automatisch zum Führen der Waffe – das Führen von Waffen ist insbesondere auf öffentlichen Veranstaltungen, wie Volksfesten, Sportveranstaltungen und auch bei Diskothekenbesuchen oder im Kino grundsätzlich untersagt (§ 42 Abs. 1 WaffG).

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition

Das Waffengesetz (WaffG) regelt den Umgang mit Waffen und Munition unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (§ 1 WaffG). Die Bestimmungen des WaffenG erstrecken sich dabei sowohl auf Schusswaffen als auch auf „tragbare Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen“ (§ 1 Abs. 2 WaffG), wie beispielsweise Messern oder Dolchen.

(Pressemitteilung: Polizeiliche Kriminalprävention)