Während der Wochenmärkte gilt ein Radfahrverbot

Wenn Markttag ist, muss das Rad geschoben werden oder gleich ganz stehen bleiben.
Wenn Markttag ist, muss das Rad geschoben werden oder gleich ganz stehen bleiben. (Bild: Pixabay)

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Tuttlingen – Während des Wochenmarktes ist das Fahrradfahren in der Fußgängerzone verboten. Daran möchte die Stadtverwaltung noch einmal erinnern. Seit jeher werde die Frage des Fahrradfahrens in der Tuttlinger Fußgängerzone eher großzügig gehandhabt.

Während es in vielen Städten ein generelles Radfahrverbot in Fußgängerzonen gibt, ist das Radeln in der Tuttlingen Fußgängerzone in der Regel erlaubt – und das mit einer Ausnahme: Während der Wochenmärkte am Montag und Freitag müssten auch hier Fahrräder geschoben werden.

„In der letzten Zeit müssen wir leider feststellen, dass dieses Verbot immer häufiger missachtet wird“, teilt die Stadtverwaltung mit. Offenbar sei das Verbot vielen – trotz der Beschilderung – nicht bekannt. „Viele der Radfahrer, die der KOD anspricht, sagen, dass sie von einem Verbot nichts wüssten“, erklärt die Stadt Tuttlingen.

Aus diesem Anlass erinnere die Stadtverwaltung nochmals an die geltenden Regeln – und auch daran, dass Verstöße mit einem Bußgeld belegt werden könnten. Die Sätze liegen hier zwischen 15 und 30 Euro.