Vorsicht vor Blindgängern – trotz Feuerwerksverbot!

Keine Böller an Silvester. Halten Sie sich bitte an das Feuerwerksverbot!
Keine Böller an Silvester. Halten Sie sich bitte an das Feuerwerksverbot! (Bild: Polizeiliche Kriminalprävention)

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Kein Feuerwerk 2020, der Verkauf von Böllern wurde untersagt. Einige Menschen werden darauf nicht verzichten wollen und auf ausländische Böller und selbstgebaute Feuerwerkkörper ausweichen. Darum der dringende Hinweis: Das kann nicht nur beim Anzünden gefährlich werden, jedes Jahr gibt es durch nachträglich gezündete Blindgänger viele Verletzungen zu beklagen, gerade bei Kindern. Halten Sie sich an das Feuerwerksverbot!

Sollte ein Feuerwerkskörper nicht richtig gezündet haben, dann auf keinen Fall versuchen, ihn noch mal anzuzünden. Halten Sie Abstand zu bereits abgefeuerten, aber nicht explodierten Böllern und Raketen. Besonders gefährlich sind Knallkörper, die von Kindern häufig auch an den Tagen nach der Silvesternacht aufgesammelt werden. Hier kommt es jedes Jahr zu schweren Verletzungen, wenn gefundene Knaller noch mal angezündet werden.

Feuerwerksmüll richtig entsorgen

Bevor Sie die Silvesterreste von der Straße wegräumen, sichern Sie sich ab, dass die Feuerwerksreste nicht mehr gefährlich sind. Sind Sie bei Blindgängern unsicher, legen Sie das nicht gezündete Feuerwerk zum Beispiel in einen mit Wasser gefüllten Eimer. Entsorgen Sie dieses Material anschließend im Hausmüll:

  • Niemals Feuerwerk erneut anzünden.
  • Räumen Sie Feuerwerksreste erst weg, wenn diese richtig abgekühlt sind.
  • Bevor Sie Böller und Raketenreste in den Hausmüll werfen, stellen Sie sicher, dass diese sich nicht mehr entzünden können.
  • Im Zweifelsfall Feuerwerksmüll mit Wasser unschädlich machen.
  • Knaller, Raketen und Böller nur an Silvester zünden.
  • Feuerwerk immer sicher lagern. Wenn das nicht möglich ist, bitte fachgerecht entsorgen.

 Wenn Sie ganz sichergehen wollen, überschütten Sie solche Reste zusätzlich mit feuchtem Sand. Danach kann sich kein Knallkörper mehr entzünden und auch Kinder sind vor dem Versuch geschützt, herumliegende Knaller erneut anzuzünden.

Falls Sie alte Raketen und Feuerwerksbatterien in Ihrem Besitz haben, bringen Sie diese zu ihrem örtlichen Entsorgungsunternehmen. Nach Silvester ist es verboten, privates Feuerwerk zu zünden. Es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.

(Polizeiliche Kriminalprävention, Stand 30.12.20)