Vorschuss für Hinterbliebene

Zur Trauer und den vielen Erledigungen kommen oft finanzielle Engpässe: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden.
Zur Trauer und den vielen Erledigungen kommen oft finanzielle Engpässe: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden. (Bild: Deutsche Rentenversicherung)

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Der Tod eines Angehörigen belastet die Hinterbliebenen häufig nicht nur emotional. Er kann auch zu finanziellen Engpässen führen.

Zumindest die monetären Sorgen kann die Deutsche Rentenversicherung der Witwe bzw. dem Witwer schnell nehmen, wenn der Ehepartner vor seinem Tod schon eine Rente bezogen hat: Innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod kann bei der Deutschen Post AG ein Vorschuss auf die Witwen- oder Witwerrente beantragt werden.

Überbrückungshilfe

Die Vorschusszahlung beträgt das Dreifache des für den Sterbemonat gezahlten Rentenbetrages. Sie wird als Überbrückungshilfe in einer Summe ausgezahlt. Eine Anrechnung von eventuellen Einkommen des Hinterbliebenen findet während des Sterbevierteljahres nicht statt!

Formellen Rentenantrag stellen

Zu beachten ist, dass zusätzlich zu dem Antrag auf die Vorschusszahlung beim zuständigen Rentenversicherungsträger auch noch ein formeller Rentenantrag gestellt werden muss. Bei der Bewilligung der Witwen- bzw. Witwerrente wird die Vorschusszahlung verrechnet.

Mehr Infos sowie die Broschüre „Hilfe in schweren Zeiten“ zum Herunterladen unter www.deutsche-rentenversicherung.de

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)