Vogelgrippe: Stallpflicht für Hausgeflügel endet

Männliche Stockente als Beispiel für einen heimischen Wildvogel.
Männliche Stockente als Beispiel für einen heimischen Wildvogel. (Bild: Landratsamt Bodenseekreis)

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Bodenseekreis – Die Stallpflicht für Hausgeflügel im Bodenseekreis endet planmäßig am 15. März 2021. Die Aufstallung war Anfang Januar nach dem Vogelgrippe-Ausbruch bei Wildvögeln im Nachbarlandkreis Konstanz verordnet worden.

Seit Dezember 2020 sind mehr als 50 verendet in der Region aufgefundene Wildvögel, überwiegend Greifvögel, untersucht worden. Erfreulicherweise wurde die Vogelgrippe dabei im Bodenseekreis nicht nachgewiesen. Sollte doch noch ein Fall auftreten, müsste die Stallpflicht erneut in Kraft gesetzt werden. „Wir müssen hier auf Sicht fahren und die Lage weiter beobachten. Wir sind aktuell aber vorsichtig optimistisch“, erklärt dazu Dr. Günter Herrmann, Leiter des Veterinäramts im Bodenseekreis.

Nachdem Ende Dezember bei einem im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgefundenen Mäusebussard der Virustyp H5N8 nachgewiesen worden war, wurden dann auch im Landkreis Konstanz im Januar und Februar insgesamt vier Vogelgrippe-Fälle vom Typ H5N4 und H5N5 nachgewiesen. Auch im Kanton Schaffhausen wurde bei einer Möwe H5N4 festgestellt.

Weil das Auftreten weiterer Fälle am Bodensee nicht auszuschließen ist, appelliert das Veterinäramt an das Verantwortungsbewusstsein der Geflügelhalterinnen und -halter, vor allem private und kleiner Haltungen. Zum vorbeugenden Schutz sind in Geflügelhaltungen generell bestimmte Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Wildvögel keinen Kontakt mit Hausgeflügel sowie mit dessen Futter, Wasser und Einstreu haben.

Im Einzelnen schreibt die aktuell gültige Geflügelpest-Verordnung vor, dass:

  • die Tiere nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel nicht zugänglich sind,
  • die Tiere nicht mit Oberflächenwasser, zu dem Wildvögel Zugang haben, getränkt werden,
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.

Kommt es in einer Geflügelhaltung zu erhöhten Tierverlusten, ist das unverzüglich tierärztlich zu untersuchen, um das Krankheitsgeschehen abzuklären und eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen.

Für Fragen steht das Veterinäramt des Bodenseekreises unter der Tel. 07541 204-5177 zur Verfügung (montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr).

Weitere Informationen unter:

www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/

https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/

www.bodenseekreis.de/de/ordnung-sicherheit/tiergesundheit/tierseuchen-erkrankungen/klassische-gefluegelpest/