Landesfamilienpass Viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld

Viele Ausflugsmöglichkeiten für wenig Geld
Das Aulendorfer Kulturdenkmal von seiner Entstehung, der interessanten Weiterentwicklung durch die Besitzer der Grafen zu Königsegg-Aulendorf, dem Verfall und der Rettung durch das Land Baden-Württemberg, kann bei einer Führung bis ins kleinste Detail kennengelernt werden. (Bild: picture-alliance / OKAPIA KG, Germany | Josef Ege)

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Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 22 mal im Jahr unentgeltlich beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

16 Gutscheine der Gutscheinkarte sind speziell bezeichnet, wie zum Beispiel für

  • das Schloss Heidelberg,
  • die Staatsgalerie Stuttgart,
  • das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
  • das Technoseum in Mannheim oder
  • das ZKM | Zentrum für Kunst und Medien in Karlsruhe.

HINWEIS: Einige Angebote der Kooperationspartner sind bis auf Weiteres nur noch über Online-Tickets buchbar! Bitte informieren Sie sich vor einem Besuch auf der Homepage des Anbieters, ob und in welcher Form das gewünschte Freizeitangebot genutzt werden kann.

Mit den 6 Wahlgutscheinen können die anderen Schlösser, Gärten und Museen auch mehrfach im Jahr kostenfrei besucht werden. Diese finden Sie in der Liste aller teilnehmenden staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg.

Die Liste aller teilnehmenden nicht-staatlichen Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg finden Sie hier.


Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind mit mindestens 50 v. H. Erwerbsminderung in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Kinderzuschlags-, Wohngeld- oder Hartz IV-berechtigt sind und die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien, die Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und -ermäßigungen.

Der Gutschein ist beim Besuch der jeweiligen Einrichtung zusammen mit dem Landesfamilienpass vorzulegen. Er gilt nur für die im Landesfamilienpass aufgeführten Personen.

(Quelle: baden-wuerttemberg.de)