Veterinäramt schließt vorläufig den Schlachthof Biberach

Rinderzucht - Symbolbild
Rinderzucht - Symbolbild (Bild: pixabay)

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Biberach – Das Kreisveterinäramt Biberach hat heute, 25. November 2020, in Abstimmung mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die vorläufige Schließung des Schlachthofes in Biberach ausgesprochen.

Hintergrund sind die am gestrigen Tag aufgetauchten Videoaufnahmen. In einer ersten Bewertung der Aufnahmen kommt das Kreisveterinäramt zum Schluss, dass tierschutzrechtliche Verstöße vorliegen. Insbesondere zeigen die Aufnahmen Fehlschüsse, den Einsatz von nicht sicher funktionierenden Bolzenschussgeräten und nicht ausreichend betäubte Rinder. Außerdem den nicht erlaubten Einsatz eines Elektroviehtreibers, der zu häufig und auch bei einem Tier, das nicht mehr aufstehen konnte, eingesetzt wurde. Man werde die Vorgänge lückenlos aufklären und Strafanzeige erstatten.

Eine unangekündigte Kontrolle des Veterinäramts gemeinsam mit dem RP Tübingen am gestrigen Montag (23. November 2020) hat unabhängig von den mittlerweile vorliegenden Videoaufzeichnungen Mängel im Schlachthof aufgezeigt. Insbesondere ist die Tötungsbucht für Rinder für die Tiere verletzungsgefährlich. Deshalb wurde die Nutzung der Rinderfalle untersagt bis der Mangel behoben wird.