Verstoß gegen den Tierschutz: Veterinäramt beschlagnahmt Kaninchen

Verstoß gegen den Tierschutz: Veterinäramt beschlagnahmt Kaninchen
Die Tiere in Ehingen wurden in viel zu kleinen Käfigen gehalten worden, bei denen die Mindestmaße und Mindestflächen deutlich unterschritten waren. (Bild: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)

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Der Fachdienst Verbraucherschutz, Veterinärangelegenheiten beschlagnahmte am Donnerstag, den 19. Januar 2023, zwei Kaninchen, die in einer Ehinger Privatwohnung unter tierschutzwidrigen Bedingungen gehalten wurden. Da sich die Halter der Wegnahme zunächst widersetzten, mussten Beamte des Polizeireviers Ehingen hinzugerufen werden.

„Leider kommt es gerade bei Kaninchen immer wieder vor, dass Menschen unterschätzen, wie anspruchsvoll die Haltung dieser Tiere ist. Durch ihr niedliches Aussehen und die kleine Größe glauben viele Halterinnen und Halter, Kaninchen seien anspruchslose, ruhige Haustiere, die mit relativ wenig Platz auskommen. Dabei benötigen die Tiere viel Auslauf sowie einen abgedunkelten Bereich als Rückzugsmöglichkeit. Es liegt in der Natur von Kaninchen, Gänge und Höhlen zu graben – allein aus diesem Grund ist ein artgerechtes Leben in einer Wohnung kaum möglich,“ erläuterte eine Amtstierärztin.

Die Tiere in Ehingen waren in viel zu kleinen Käfigen gehalten worden, bei denen die Mindestmaße und Mindestflächen deutlich unterschritten sind. Das Veterinäramt war durch einen Hinweis aus der Bevölkerung auf die tierschutzwidrigen Haltungsumstände aufmerksam geworden und hatte umgehend eine Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt. Dabei wurden weitere tierschutzrechtliche Mängel festgestellt: Es war keine Einstreu vorhanden, die Kaninchen lebten in ihrem eigenen Kot.

Durch die starke Verschmutzung entwickelte sich in den Käfigen stellenweise Schimmelbefall – eine Gesundheitsgefahr für die Kaninchen, welche permanent die Schimmelsporen einatmen mussten. Artgerechtes Futter, welches bei Kaninchen zum Großteil aus Raufutter wie Heu und zusätzlich frischem Grün bestehen sollte, war nicht vorhanden. Ebenso waren die Trinknäpfe stark verschmutzt. Rückzugsmöglichkeiten für die Tiere fehlten völlig. Auch die Tiere selbst zeigten deutliche Zeichen von Verwahrlosung: Die Krallen der beiden Tiere waren viel zu lang und eines der Kaninchen zeigte eine Kopfschiefhaltung und häufiges Scheuern am Käfiggitter, was auf parasitäre Erkrankungen hindeutet. Die Tiere waren vermutlich noch nie einem Tierarzt vorgestellt worden.

Aufgrund dieser schwerwiegenden Verstöße gegen geltendes Tierschutzrecht droht den Haltern nun ein Bußgeld. Ob die Halter die Tiere zurückerhalten, ist ungewiss und stellt sich erst im Laufe des weiteren Verfahrens heraus. Das Veterinäramt prüft derzeit, ob eventuell ein Verbot weiterer Heimtierhaltung ausgesprochen werden muss.

Die beiden Kaninchen sind nun im Tierheim Ulm untergebracht. „Kaninchen sind sehr soziale Tiere und brauchen den Kontakt zu Artgenossen – auch das sollten Halterinnen und Halter unbedingt berücksichtigen. Ein einzeln gehaltenes Tier leidet enorm. Weder der Mensch noch Kleintiere anderer Rassen können bei Kaninchen das Bedürfnis nach Gesellschaft stillen und den fehlenden Kontakt zu Artgenossen ersetzen,“ so die Amtstierärztin weiter.

Das Veterinäramt bittet Personen, die über die Anschaffung von Kleintieren nachdenken, sich im Vorfeld gut über deren Bedürfnisse und die Haltungsanforderungen zu informieren.

(Pressemitteilung: Landratsamt Alb-Donau-Kreis)