Verschärfte Corona-Regeln für Gaststätten

Verschärfte Corona-Regeln für Gaststätten
Aufgrund der ansteigenden Corona-Fälle hat Baden-Württemberg die Vorschriften verschärft. (Bild: Symbolbild)

Region (wb) – Die Landesregierung Baden-Württemberg hat aufgrund der steigenden Corona-Fälle in Baden-Württemberg unter anderem die Vorschriften bezüglich der Maskenpflicht in Gaststätten, Vergnügungsstätten und Freizeitparks wieder verschärft. Die neue Corona-Verordnung gilt seit dem 30. September.

Wer in Restaurants nicht auf seinem Platz sitzt, sondern etwa die Gaststätte oder Terrasse der Gaststätte betritt, zu einem Tisch geht oder die Toilette aufsucht, muss ab 30. September wieder einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Nur wenn der Gast sich am seinem Platz befindet, darf der Mundschutz abgenommen werden.  Dies gilt auch für den Außenbereich. Gastronomie-Mitarbeiter müssen weiterhin bei direktem Kundenkontakt (innen und außen) einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Die Maskenpflicht gilt auch wieder für geschlossene Räume und Wartebereiche von Vergnügungsstätten, beispielsweise Wettbüros und Spielhallen, sowie für geschlossene Räume und Wartebereiche von Freizeitparks. Dort müssen Mitarbeiter in geschlossenen Räumen und im Wartebereich ebenfalls einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Außerdem gilt ab sofort ein Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Verstößen gegen die Maskenpflicht. Wer aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, muss dies durch eine ärztliche Bescheinigung nachweisen.