Verkehrssicherheit erhöhen – Unfallrisiken vermeiden

Die Stadtverwaltung Weingarten dankt für die Mitwirkung und Mithilfe aller Beteiligten für die Gemeinschaftsaufgabe der Verkehrssicherheit.
Die Stadtverwaltung Weingarten dankt für die Mitwirkung und Mithilfe aller Beteiligten für die Gemeinschaftsaufgabe der Verkehrssicherheit. (Bild: Michael Gaida)

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Weingarten – Wir alle kennen das: Hecken wachsen in Fahrbahnen, Geh- und Radwege hinein, Äste hängen über den Verkehrsanlagen, Straßenleuchten sind in ihrer Ausleuchtungskraft eingeschränkt und Verkehrszeichen und Straßenschilder nicht mehr erkennbar, weil sie von Bäumen und Sträuchern umwachsen sind.

Solche Beeinträchtigungen sind nicht nur ärgerlich und behindern Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge in gleichem Maß. Sie sind auch mit Unfallrisiken und damit gegebenenfalls haftungsrechtlichen Ansprüchen verbunden. Aus diesem Grund bittet die Stadtverwaltung alle Grundstückseigentümer und Hausverwaltungen zu prüfen, ob auf eigenen oder verwalteten Grundstücken solche Behinderungen oder Gefahrenquellen bestehen. Sollte dies der Fall sein, bittet die Stadtverwaltung, diese schnellstmöglich zu beseitigen.

Wichtige Anhaltspunkte und Regeln sind dabei:

  1. Alle Pflanzen müssen mindestens bis auf die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
  2. Über Geh- und Radwegen muss ein freies Lichtraumprofil von mindestens 2,5 Metern über der Wegoberfläche gewährleistet sein.
  3. Das freie Lichtraumprofil über den Fahrbahnen von Straßen muss mindestens 4,0 Meter über der Straßenoberfläche betragen.
  4. Straßen- und Wegeleuchten müssen die volle Ausleuchtung dieser Anlagen gewährleisten können und haben deshalb in vollem Umfang von störenden Ästen freigeschnitten zu sein.
  5. Die Schrift- oder Symbolleisten von Verkehrs- und Straßenschildern müssen frühzeitig erkennbar sein.
  6. In Einmündungsbereichen von Straßen und in den Bereichen von Grundstücksausfahrten auf Straßen sollten die Pflanzen nicht höher als 1,0 Meter sein.
  7. Sichtdreiecke, die in einem Bebauungsplan festgesetzt worden sind, müssen dauerhaft freigehalten werden.

Die Stadtverwaltung Weingarten muss als Ordnungs- und Straßenbaubehörde die Einhaltung der Verkehrssicherheitspflicht prüfen und Missständen nachgehen. Sie sieht die Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit aber auch als eine Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten an und dankt deshalb den Grundstückseigentümern und Hausverwaltungen für die Mitwirkung und Mithilfe.