Verkehrsberuhigter Bereich Allmandstraße

Verkehrsberuhigter Bereich Allmandstraße
Stadt prüft Allmandstraße für weitere Beschildung des verkehrsberuhigten Bereichs. (Bild: Stadt Friedrichshafen)

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Friedrichshafen – Stadt prüft in der Allmandstraße zusätzliche Bodenmarkierung und Platzierung des Schildes „verkehrsberuhigter Bereich“ – weitere Geschwindigkeitsmessungen vorgesehen.

Aufgrund des Hinweises eines Anwohners der Allmandstraße prüft die Stadt, ob, eine zusätzliche Bodenmarkierung und eine noch auffälligere Positionierung des Schildes „verkehrsberuhigter Bereich“ die Situation vor Ort verbessern kann. Der Anwohner hatte bemängelt, dass viele Fahrzeuge mit deutlich mehr als der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit durch die Allmandstraße fahren. Da die Allmandstraße als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen ist, der oft auch als „Spielstraße“ bezeichnet wird, ist aber nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.

„Es ist richtig, dass wir bei einer der letzten Messungen in der Allmandstraße eine relativ hohe Verstoßquote festgestellt haben“, bestätigt Dieter Stauber, Bürgermeister der Stadt Friedrichshafen in seiner Antwort an den Anwohner und kündigt an, dass nun eine verbesserte Markierung und Beschilderung geprüft werde. Außerdem kündigt er weitere Geschwindigkeitsmessungen in unregelmäßigen Abständen an. Die bisher höchste Geschwindigkeit, die im verkehrsberuhigten Bereich der Allmandstraße gemessen worden ist, lag bei 36 km/h – daher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, zudem gibt es einen Punkt in Flensburg. Ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h droht ein Fahrverbot.

„Verkehrsberuhigte Bereiche“ werden mit dem Verkehrszeichen 325.1 gekennzeichnet, einem Schild mit weißem Piktogramm auf blauem, rechteckigen Grund. Weil auf dem Schild unter anderem ein Ball spielendes Kind dargestellt ist, wird es oft als „Spielstraßen“-Schild bezeichnet. In verkehrsberuhigten Bereichen dürfen Fußgänger die Straße in voller Breite benutzen, Kinder dürfen überall spielen. Fahrzeuge aller Art müssen dagegen Schrittgeschwindigkeit einhalten, Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden, sie selbst dürfen den Fahrverkehr aber auch nicht unnötig behindern. Parken ist nur auf markierten Flächen erlaubt, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- und Entladen.