Urteil um ermordete Joggerin rechtskräftig

Urteil um ermordete Joggerin rechtskräftig
Ein Angeklagter sitzt im Gerichtssaal. (Bild: Philipp von Ditfurth/dpa/Archivbild)

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Freiburg (dpa) – Der Mord an einer Joggerin am Kaiserstuhl ist aus juristischer Sicht abgeschlossen. Weil innerhalb der einwöchigen Frist niemand Rechtsmittel eingelegt habe, sei das Urteil rechtskräftig, teilte das Freiburger Landgericht am Montag mit.

Es hatte in einem erneuten Verfahren Ende August den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den Täter bestätigt. Für den 44-Jährigen kann damit nachträglich die Sicherungsverwahrung angeordnet werden. Ob die Voraussetzungen dafür vorliegen, wird erst zum Ende seiner Haft geprüft.

Im Grunde entsprach das Urteil der Entscheidung des Landgerichts vom Dezember 2017. Der Bundesgerichtshof hatte aber entschieden, dass die Sicherungsverwahrung eine missverständliche Formulierung enthalten hatte und darüber neu entschieden werden müsse. Der Schuldspruch, die lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld wegen Mordes in Tateinheit mit besonders schwerer Vergewaltigung, blieben davon unberührt.

Der Fernfahrer aus Rumänien hatte im Prozess gestanden, sein 27 Jahre altes Opfer im November 2016 in einem Wald in den Weinbergen des 9000-Einwohner-Ortes Endingen vergewaltigt und erschlagen zu haben. Sieben Monate nach der Tat war er in einer Spedition in Endingen festgenommen worden. Die Ermittler waren dem Vater dreier Kinder über die Auswertung von Lkw-Mautdaten auf die Spur gekommen.

Das Landgericht Innsbruck hatte den Mann im vergangenen Jahr zudem des Mordes an einer französischen Austauschstudentin 2014 in Kufstein schuldig gesprochen. Da gegen ihn in Deutschland die Höchststrafe verhängt worden war, folgte kein zusätzliches Strafmaß durch die österreichische Justiz. Der Fernfahrer hatte die Tat bestritten.

Die Sicherungsverwahrung verhängen Gerichte anders als die Haft nicht als Strafe, sondern als präventive Maßnahme. Sie soll die Bevölkerung vor Tätern schützen, die ihre eigentliche Strafe für ein besonders schweres Verbrechen verbüßt haben, aber weiter als gefährlich gelten. Die Täter können theoretisch unbegrenzt eingesperrt bleiben. Die Bedingungen müssen deutlich besser sein als im Strafvollzug.