Unterzeichnung am Rande der Herbstkonferenz der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre in Konstanz

Nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (von links): Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretär Wilfried Hoops, Staatssekretär Sebastian von Ammon und Staatssekretär Mathias Weilandt.
Nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung (von links): Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof, Staatssekretär Wilfried Hoops, Staatssekretär Sebastian von Ammon und Staatssekretär Mathias Weilandt. (Bild: Alexander Schmidt)

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Konstanz – Die seit 2017 bestehende Länderkooperation für die elektronische Gerichtsakte zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen wird um die drei Bundesgerichte Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht und Bundespatentgericht sowie den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof erweitert. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten die Amtschefs sowie Staatssekretärinnen und -sekretäre der beteiligten Ministerien am gestrigen Mittwoch (16. September 2020) am Rande der Herbstkonferenz der Justizstaatssekretärinnen und Justizstaatssekretäre in Konstanz.

Die Justiz in Baden-Württemberg ist federführend in der Kooperation zur elektronischen Gerichtsakte, der neben den drei weiteren Ländern (Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen) ab sofort auch die drei Bundesgerichte (Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundespatentgericht) und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof angehören. Für Baden-Württemberg unterzeichnete der Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Europa, Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, für Sachsen der Amtschef des Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, Mathias Weilandt, für Schleswig-Holstein der Staatssekretär im Ministerium für Justiz, Europa und Verbraucherschutz, Wilfried Hoops, sowie für Thüringen der Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Sebastian von Ammon. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist für den Bundesgerichtshof, das Bundespatentgericht und den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof zuständig und damit der Vertragspartner der beteiligten Länder. Es vertrat beim Abschluss der Vereinbarung zugleich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das für das Bundessozialgericht zuständig ist. Für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterzeichnete Staatssekretärin Dr. Margaretha Sudhof die Vereinbarung.

Im föderalen System der Bundesrepublik ist die Umsetzung der Aufgaben der Justiz Ländersache, soweit nicht die Bundesgerichte betroffen sind. Dazu gehört auch die Entwicklung und Einführung der elektronischen Gerichtsakte (eAkte). Um die Kräfte für diese Aufgabe zu bündeln, gemeinsam Lösungen umzusetzen und Expertenwissen auf Fachebene auszutauschen, haben sich bereits 2017 Baden-Württemberg sowie Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen zur Kooperation „eAkte als Service“ (eAS), benannt nach der eingesetzten eAkte-Lösung, zusammengeschlossen. „Die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit hat sich sehr bewährt“, sagte Ministerialdirektor Elmar Steinbacher in Konstanz. „Umso mehr freue ich mich, dass sich auch der Bundesgerichtshof, das Bundessozialgericht, das Bundespatentgericht und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof entschieden haben, den Weg zur Digitalisierung in der Justiz gemeinsam mit uns weiterzugehen.“

Hintergrundinformationen:

Das (Bundes-)Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 10. Oktober 2013 bildet das gesetzgeberische Herzstück von „eJustice“. Es enthält Regelungen für den verbindlichen elektronischen Rechtsverkehr (also dem Postein- und -ausgang) mit der Zivil-, der Verwaltungs-, der Arbeits-, der Finanz- und der Sozialgerichtsbarkeit. Erweitert werden diese Regelungen durch das (Bundes-)Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017. Damit ist auch die Strafjustiz (Strafgerichte und Staatsanwaltschaften) vom elektronischen Rechtsverkehr erfasst und alle Gerichte und Strafverfolgungsbehörden werden ab dem 1. Januar 2026 zur elektronischen Aktenführung verpflichtet.

Der Schwerpunkt der Planungen in der Kooperation eAS liegt zurzeit auf den Entwicklungen für die Einführung der elektronischen Strafakte, die an den Staatsanwaltschaften und den Strafabteilungen der Gerichte eingesetzt wird. Die Länder und der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof wollen die eStrafakte bereits nächstes Jahr pilotieren.