Soziales Union und Ampel machen Weg für Bürgergeld frei

Union und Ampel machen Weg für Bürgergeld frei
Die Verhandlungen fanden unter Hochdruck statt - doch quasi in letzter Minute wurden Kompromisse zur wohl größten Sozialreform dieser Wahlperiode gefunden. (Bild: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

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Die Verhandlungen fanden unter Hochdruck statt – doch quasi in letzter Minute haben Union und Ampel Kompromisse zur wohl größten Sozialreform dieser Wahlperiode gefunden.

Berlin (dpa) – Nach tagelangem Ringen haben die Ampelkoalition und die Union den Weg für das geplante Bürgergeld freigemacht. Beide Seiten erzielten in den Streitfragen zu der geplanten Sozialreform Kompromisse, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Dienstag aus Koalitionskreisen in Berlin. Das Bürgergeld soll zum 1. Januar 2023 die heutigen Hartz-IV-Leistungen ablösen.

Die Union hatte darauf gepocht, dass es mehr Sanktionen für Empfängerinnen und Empfänger gibt als ursprünglich geplant. Solche Leistungsminderungen sollen greifen, wenn Arbeitslose sich zum Beispiel nicht für einen Job bewerben, obwohl dies mit dem Jobcenter vereinbart war. Die Ampel hatte eine «Vertrauenszeit» von sechs Monaten vorgesehen, in denen es diese Sanktionen nicht geben sollte.

Offenbar Einigung bei Vermögen der Empfänger

Zudem forderten CDU und CSU, dass Betroffene weniger eigenes Vermögen behalten dürfen, wenn sie die staatliche Leistung erhalten. Die Ampel hatte ein Schonvermögen von 60.000 Euro vorgesehen. In diesen Punkten soll es eine Einigung geben, wie von mehreren Seiten verlautete.

Die FDP hatte Grüne und SPD zuvor zu Kompromissen aufgefordert. Auch «noch attraktivere Hinzuverdienstregeln» sollten dabei in den Blick kommen. Laut bisherigem Entwurf soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können, wer zwischen 520 und 1000 Euro verdient.

Bereits geplant war, dass der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss an diesem Mittwoch festzurrt. Bis Freitag sollen Bundestag und Bundesrat das Bürgergeldgesetz beschließen. Zum 1. Januar sollen dann die Bezüge etwa von Alleinstehenden um mehr als 50 Euro auf 502 Euro steigen.