Ummendorfer Baugebiet Heidengäßle – Update zur Bauplatzvergabe

Ummendorfer Baugebiet Heidengäßle – Update zur Bauplatzvergabe
Sachstand der Bauplatzvergabe im Ummendorfer Heidegäßle (Foto: Uli Landthaler)

Ummendorf – Genau 100 Bewerbungen gibt es für das Baugebiet Heidegäßle in der Gemeinde Ummendorf. Nach den juristischen Auseinandersetzungen um die geplatzte erste Ausschreibung will die Gemeinde im Herbst das Vergabeverfahren durchziehen. Am 26. Oktober bestimmt der Gemeinderat die Gewinner.  

Es sind exakt 100 potentielle Häuslebauer, die sich für einen der 25 Bauplätze im Ummendorfer Heidegäßle beworben haben. Beim ersten Anlauf 2018 waren es noch über 150. Dann erzwang das Verwaltungsgericht einen Neustart, weil unter anderem die Vergabekriterien für die begehrten Bauplätze vom Gemeinderat nicht öffentlich ausgearbeitet worden waren: Unterlegene Bewerber hatten erfolgreich gegen diese Vorgehensweise geklagt.

Nun ist alles transparent, betont Ummendorfs Bürgermeister Klaus B. Reichert gegenüber dem Wochenblatt: Die neuen Kriterien wurden im Gemeinderat öffentlich beraten und im Gemeindeblatt ausführlich vorgestellt.  Bis Ende September konnte man sich für einen Bauplatz im Heidegäßle bewerben. Genau 100 Interessanten haben das getan, teilt der Bürgermeister auf unsere Anfrage mit. „Am 26. Oktober wird die Reihenfolge nach Punkten durch den Gemeinderat beschlossen, allerdings ohne Namen“.
Das heißt, der Rat bestimmt in der Sitzung jene, die im Heidegäßle bauen dürfen. Die Sitzung ist öffentlich.

Klaus B. Reichert, Bürgermeister von Ummendorf

Bis Mitte November werden dann die ausgewählten Interessenten angeschrieben und nacheinander die Bauplätze vergeben, erläutert Reichert. „Sollten Bauwillige kein Interesse mehr haben, abspringen, sich anderweitig orientieren oder aufgrund der Corona-Pandemie finanzielle Sorgen haben können sie ja bis zum Kaufvertragstermin noch abspringen“. Dann kämen im Nachrückverfahren die nächsten zum Zug.

Erst dann werde man die Kaufverträge in Auftrag geben, die dann Mitte Dezember abgewickelt werden könnten – „sofern wir nicht erneut verklagt werden.“

Kann das passieren? Ja, sagen Juristen. Das Verfahren ist zwar transparent, aber bei den Kriterien, nach denen jemand in Ummendorf einen Bauplatz bekommen soll, bleibt der Rat bei seinem früheren Anspruch: Vorrang hat, wer in Ummendorf bereits wohnt, arbeitet, Familie hat und ein leitendes Ehrenamt ausübt – etwa als Vereinsvorstand, Gemeinderatsmitglied oder Feuerwehrmann. Das Punktesystem ist etwa so gestrickt, dass zwei Jahre Feuerwehrdienst höher gewichtet werden als die Erziehung eines derzeit achtjährigen Kindes. Die Kriterien gibt es auf der Ummendorfer Homepage nachzulesen, wo das betreffende Mitteilungsblatt vom 14. August archiviert ist:  https://www.ummendorf.de/index.php?id=363?&id=363&no_cache=1&publish%5bid%5d=1171740&publish%5bstart%5d=

Diese von der Kommunalpolitik gewollte Bevorzugung von Ummendorfer Bewerbern wird von Juristen kritisch gesehen, sagt Rechtsanwalt Oliver Leuze:  Sie verstoße möglicherweise gegen wichtige Gleichbehandlungsgrundsätze – und bilde einen Ansatzpunkt für erneute Klagen von Bewerbern, die nicht zum Zug kommen.