Ulmer Handwerkskammer spricht sich für Nachbesserungen für betroffene Betriebe aus

Auch Gebäudereiniger sind aktuell von den derzeitigen Beschränkungen betroffen.
Auch Gebäudereiniger sind aktuell von den derzeitigen Beschränkungen betroffen. (Bild: www.amh-online.de)

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Ulm – Die Handwerkskammer Ulm trägt die aktuellen Maßnahmen und umfassenden Kontaktbeschränkungen der Landesregierung – laut Pressemitteilung- mit, um das Infektionsgeschehen in der Corona-Krise einzudämmen. Die Beschränkung von privaten und gesellschaftlichen Kontakten sei grundsätzlich der richtige Weg. Das regionale Handwerk darf und soll hingegen weiterarbeiten.

Gleichwohl ist es – so die HWK – nicht gelungen, alle Handwerksbetriebe von den derzeitigen Einschränkungen auszunehmen. Dabei sollten die großen Anstrengungen und Investitionen vieler Betriebe in durchdachte Hygienekonzepte von der Politik stärker wahrgenommen und anerkannt werden. Nicht nachvollziehbar für die Handwerkskammer ist, dass beispielsweise Kosmetik- und Nagelstudios zwangsgeschlossen sind, obwohl im Kosmetikerhandwerk unter hohen Hygienestandards gearbeitet wird.

In der Stadt Ulm und den sechs Landkreisen im Gebiet der Handwerkskammer Ulm gibt es insgesamt 1352 Kosmetikbetriebe. Davon befinden sich 174 Betriebe im Alb-Donau-Kreis, 158 im Landkreis Biberach, 218 im Bodenseekreis, 122 im Landkreis Heidenheim, 269 im Ostalbkreis, 278 im Landkreis Ravensburg und 133 im Stadtgebiet Ulm. „Wir halten die derzeitige Schließung angesichts des Beitrags der Kosmetiker zur Gesundheitsversorgung der Bevölkerung für unverhältnismäßig“, sagt Dr. Tobias Mehlich.

Und weiter: „Es wäre eine weniger einschneidende Einschränkung der Betriebe, wenn die von uns erarbeiteten Hygienestandards als verpflichtende Auflage vorgegeben und kontrolliert würden“, betont der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Ulm. Die Handwerkskammer hatte in der vergangenen Woche zusammen mit einigen Betreibern von Kosmetikstudios ein umfassendes Hygienekonzept erarbeitet und den Landesministerien vorgelegt. Ziel ist es, dass die Landesregierung dieses Konzept bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung als Auflage zur Betriebsöffnung stellt.

Eine Verhältnismäßigkeit bei den momentanen Einschränkungen sieht die Handwerkskammer Ulm erst dann gegeben, wenn die von den Schließungen betroffenen Betriebe auch zeitnah und in angemessenem Umfang finanziell entschädigt werden. Hierzu zählen neben den Kosmetikern beispielsweise auch Gebäude- und Textilreiniger, Metzger, Bäcker, Konditoren, Brauer und Mälzer. So müssen etwa Bäckereien und Konditoreien mit angeschlossenem Café sowie Fleischereien, die sonst die Gastronomie beliefern oder einen Imbiss betreiben, nun auf einen manchmal nicht unerheblichen Teil ihres Umsatzes verzichten.

Bei der Verteilung der Corona-Hilfen müssen die Betroffenen deshalb wesentlich stärker berücksichtigt werden. Tobias Mehlich erklärt dazu: „Es ist lebensnotwendig für diese Betriebe, dass die beschlossenen Unterstützungen nicht nur theoretisch zur Verfügung stehen, sondern auch tatsächlich und zügig dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden.“ Hier gelte es nun zeitnah nachzubessern, denn viele der betroffenen Betriebe fürchten bei weiterer Verlängerung des Öffnungsverbots um ihre Existenz.

Die Handwerkskammer Ulm macht sich deshalb dafür stark, dass Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk, die durch den Teil-Lockdown im November nur noch ihre Ladengeschäfte betreiben dürfen, für diese wegfallenden Gastronomie-Umsätze über die Novemberhilfe eine Entschädigung von 75 Prozent des Umsatzes des Vorjahresmonats erhalten sollten.