Überzahlte Rente ist kein Nachlass

Ein zu viel gezahlter Betrag wird vom Rentenversicherungsträger schnellstmöglich zurückgebucht.
Ein zu viel gezahlter Betrag wird vom Rentenversicherungsträger schnellstmöglich zurückgebucht. (Bild: pixabay)

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Zwischen dem Tod eines Rentners und der Kenntnis des Rentenversicherungsträgers hiervon kann es passieren, dass bereits die Rente für den Folgemonat auf das Bankkonto des verstorbenen Rentners überwiesen wurde.

Dieser zu viel gezahlte Betrag gehört nicht zum Nachlass und kann daher nicht von den Erben, z. B. zur Bezahlung der Beerdigungskosten, verwendet werden. Der Betrag wird vom Rentenversicherungsträger schnellstmöglich zurückgebucht.

Sterbevierteljahr beantragen

War der Rentner allerdings verheiratet, steht der Witwe oder dem Witwer in der Regel eine Hinterbliebenenrente zu. In diesen Fällen wird der überzahlte Betrag meist mit der anstehenden Zahlung der Hinterbliebenenrente verrechnet.

Hierzu sollten Witwen und Witwer nach Erhalt der Sterbeurkunde zunächst das sogenannte Sterbevierteljahr beantragen. Die Rente wird daraufhin für drei Monate weitergezahlt, sodass genügend Zeit bleibt, um den Antrag auf Hinterbliebenenrente zu stellen.

Weitere Infos gibt’s am kostenfreien Service-Telefon unter: 0800 1000 4800

(Quelle: Deutsche Rentenversicherung/Presse)