Medikamente, Therapien und Co. Zuzahlungsbefreiung läuft ab – Antrag jedes Jahr nötig

Zuzahlungsbefreiung läuft ab – Antrag jedes Jahr nötig
Zuzahlungsbefreiungen für medizinische Leistungen gelten immer nur für ein Kalenderjahr: Sie müssen jedes Jahr neu beantragt werden, auch wenn eine Befreiung in der Apotheke gespeichert war. (Bild: Benjamin Nolte/dpa-tmn)

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Deutsche Presse-Agentur
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Wer ein verschreibungspflichtiges Medikament erhält, muss in der Regel eine Zuzahlung leisten – allerdings nur bis zu einer bestimmten Belastungsgrenze. Ist diese erreicht, kann man sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen. Wichtig dabei: Die Befreiung gilt immer nur für ein Jahr und muss regelmäßig neu beantragt werden.

Zuzahlungsbefreiungen für medizinische Leistungen sind stets auf das jeweilige Kalenderjahr begrenzt. Darauf macht der Landesapothekerverband Baden-Württemberg aufmerksam.

Wer im vergangenen Jahr von Zuzahlungen befreit war, ist es im neuen Jahr nicht automatisch erneut. Auch in Apotheken hinterlegte Befreiungen verlieren mit dem Jahreswechsel ihre Gültigkeit. Gesetzlich Versicherte müssen daher selbst aktiv werden und einen neuen Antrag stellen.

Chronisch Kranke sollten früh handeln

Für chronisch Kranke empfiehlt es sich, bereits zu Jahresbeginn eine Befreiung bei der Krankenkasse zu beantragen. Sie haben häufig höhere Ausgaben, gleichzeitig liegt ihre Zuzahlungsgrenze bei lediglich einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen. Für alle anderen gesetzlich Versicherten beträgt diese Grenze zwei Prozent.

Wer schon früh im Jahr absehen kann, dass die Belastungsgrenze erreicht wird, kann den Antrag sofort stellen. Nach Angaben des Verbraucherzentrale Bundesverbands wird in diesem Fall der individuell berechnete Höchstbetrag einmalig an die Krankenkasse überwiesen. Im Gegenzug entfällt jede weitere Zuzahlung für den Rest des Jahres. Zu beachten ist jedoch: Liegen die tatsächlichen Zuzahlungen später unter diesem Betrag, erfolgt keine Rückerstattung.

Belege sammeln und Ausgaben kontrollieren

Allen anderen Versicherten raten die Verbraucherschützer, ihre Zuzahlungen über das Jahr hinweg genau zu dokumentieren. Quittungen für Medikamente, Therapien oder Hilfsmittel sollten gesammelt und gut aufbewahrt werden.

Mit dem Zuzahlungsrechner der Apotheken lässt sich die persönliche Belastungsgrenze ermitteln. Ist diese überschritten, kann bei vielen Krankenkassen ein Befreiungsantrag online heruntergeladen und zusammen mit den entsprechenden Nachweisen eingereicht werden. Nach Bewilligung stellt die Kasse einen Befreiungsbescheid aus – weitere Zuzahlungen sind dann für den Rest des Jahres nicht mehr nötig.

Rückwirkender Antrag für 2025 möglich

Außerdem weist der Landesapothekerverband darauf hin, dass sich zu Jahresbeginn auch ein Blick zurück lohnen kann. Wer feststellt, dass er im Jahr 2025 mehr als die erlaubte Belastungsgrenze gezahlt hat, kann den Antrag auch nachträglich einreichen und sich zu viel gezahlte Beträge erstatten lassen.

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.
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