Tipps der Polizei Worauf Sie bei Vollmachten unbedingt achten sollten

Nicht jeder Hilfsbereite meint es mit Senioren ehrlich.
Nicht jeder Hilfsbereite meint es mit Senioren ehrlich. (Bild: Canva)

Um Unterstützung bei Bankgeschäften oder Behördengängen zu haben, erteilen vor allem ältere Menschen oftmals Angehörigen, Freunden oder Nachbarn eine Vollmacht. Achtung: Nicht jeder Hilfsbereite meint es wirklich ehrlich. Die Polizei klärt auf.

Ein Tipp gleich zu Anfang: Setzen Sie zwei Bevollmächtigte ein, die sich gegenseitig kontrollieren. Weitreichende Vollmachten können im schlechtesten Fall für die Betroffenen zu einem scharfen Schwert werden. Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person sogar darüber entscheiden, wer Sie besuchen oder mit wem sie reden dürfen.

Ältere Menschen nehmen gern Hilfe im Alltag, beim Einkaufen, bei der Abwicklung von Bankgeschäften oder bei verschiedenen Behördengängen an, wenn sie selber nicht mehr so gut zurechtkommen. Hilfreich kann hier eine Konto-, Vorsorge- oder Generalvollmacht sein.

Vorsicht ist jedoch geboten, wenn vermeintlich hilfsbereite Bekannte oder Verwandte das Vertrauen und die Gutgläubigkeit von Senioren ausnutzen. Zunächst werden ältere Menschen unterstützt und im Laufe der Zeit folgt dann die Aufforderung nach diversen Vollmachten. Wer es darauf angelegt, kann jetzt problemlos Gelder veruntreuen oder Wertgegenstände abgreifen.

Vollmachten richtig ausstellen

Um Vollmachtsmissbrauch zu vermeiden, sollten laut Polizei klare Anweisungen gegeben werden. Großes Augenmerk gilt auch den genauen Formulierungen: Was will ich und was nicht. Bevollmächtigen Sie nur Personen, denen Sie schon lange und uneingeschränkt vertrauen. Es empfiehlt sich, zwei Bevollmächtigte einzusetzen, die sich gegenseitig kontrollieren können. Bei Unsicherheiten ziehen Sie Ihre Bank zu Rate oder lassen sich von einer anerkannten Einrichtung oder einem Wohlfahrtsverband beraten.

Bedenken Sie, wem Sie Ihr Vertrauen schenken

Mit einer Vorsorgevollmacht kann die bevollmächtigte Person beispielsweise für Sie entscheiden, was Sie essen, wie Sie gepflegt werden und was mit Ihrem Geld passiert. Sollten Sie unsicher sein, verzichten Sie auf eine Vollmacht, denn diese verhindert zunächst gerichtliche Kontrolle.

Vollmachtsmissbrauch vorbeugen – die Polizei gibt Tipps:

  • Setzen Sie zwei Bevollmächtigte ein, die sich gegenseitig kontrollieren.
  • Stellen Sie nur notwendige Vollmachten mit den für den jeweiligen Zweck erforderlichen Berechtigungen aus – seien Sie achtsam insbesondere bei General- und Vorsorgevollmachten!
  • Beschränken Sie Bankvollmachten auf einen maximalen Geldbetrag pro Monat und schließen Sie aus, dass sich die Bevollmächtigte oder der Bevollmächtigte selbst begünstigt. Schließen Sie Schenkungen sowie den Kauf oder die Belastung von Immobilien grundsätzlich aus.
  • Bitten Sie Ihre Bank im Zweifel, beim Betreuungsgericht, bei Angehörigen, beim Kontrollbetreuer etc. nachzufragen, wenn Onlinezugänge angefordert, neue Bankvollmachten erteilt, Konten gekündigt, Depots und Sparanlagen aufgelöst und Vermögen übertragen werden sollen.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass eine von Ihnen bevollmächtigte Person sie betrügt oder betrogen hat, widerrufen Sie die Vollmacht umgehend und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

Gängige Methoden der Betrüger

Betrüger nutzen oft geschickte Methoden, um sich eine Vollmacht zu erschleichen:

  • Sie reden Angehörige schlecht und behaupten, diese würden sich plötzlich nicht mehr kümmern
  • die Bank würde schlecht beraten und drängen, Wertanlagen aufzulösen oder die Bank zu wechseln.

Bevor Sie eine Vollmacht ausstellen, sollten Sie sich folgende Fragen genau beantworten:

  • Wird nur eingekauft, was ich brauche?
  • Werden nur meine Rechnungen bezahlt oder auch fremde?
  • Bekomme ich nachvollziehbare Abrechnungen?
  • Bekomme ich meine Kontoauszüge rechtzeitig und vollständig?
  • Wird das getan, was ich möchte? Und auch nur das?

Weitere Tipps, was Sie bei der Ausstellung von Vollmachten beachten sollten, gibt’s auf den Seiten der Polizeilichen Kriminalprävention.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention/Presse)