Wirtschaftsministerin will Krisen-Kurzarbeitergeld

Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau von Baden-Württemberg, spricht.
Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU), Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau von Baden-Württemberg, spricht. (Bild: Tom Weller/dpa/Archivbild)

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Das Kurzarbeitergeld hat zahlreiche Jobs gerettet. Vor allem der erleichterte Zugang für die Betriebe. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) fordert, ihn zu verlängern.

Stuttgart (dpa/lsw) – Die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) fordert eine Verlängerung des erleichterten Zugangs zum Kurzarbeitergeld. Die CDU-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, dass Kurzarbeitergeld und die im Zusammenhang mit Corona getroffenen Sonderregelungen hätten sich grundsätzlich sehr gut bewährt. «Sollte sich die Gasmangellage verschlechtern, werden wir erneut auf dieses Sicherungsinstrument angewiesen sein.» Die Bundesregierung müsse rechtzeitig die Weichen dafür stellen. Die erleichterten Zugangsvoraussetzungen laufen Ende September aus.

So wird Kurzarbeitergeld weiter bereits dann gewährt, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen ist. Sonst ist es ein Drittel. In einem Brief an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verlangte die CDU-Politikerin zugleich, dass Kurzarbeit für mehr Weiterbildung genutzt werden sollte. Berufliche Qualifizierung sei angesichts des Fachkräftebedarfs ein ganz zentrales Thema, sagte sie. «Das hat in den letzten zwei Jahren nicht funktioniert.»

Nach Auffassung der Landeswirtschaftsministerin sind die Fördertatbestände im Gesetz nicht flexibel genug und müssen angepasst werden. «Insbesondere sind das Mindesterfordernis von 120 Stunden Weiterbildung und die Zertifizierungsvoraussetzungen für die Bildungsträger zu hoch angesetzt.»

Zugleich forderte Hoffmeister-Kraut, ein neues sogenanntes Krisenkurzarbeitergeld zu schaffen. Dadurch werde das konjunkturelle Kurzarbeitergeld wieder auf seinen Kern, einzelne Betriebe, die vorübergehend, im Sinne kurzer Dauer, von konjunkturellen Krisen oder unabwendbaren Ereignissen betroffen seien, fokussiert. «Dabei sollte auch das sehr aufwendige Verfahren, insbesondere bei der Abrechnung des Kurzarbeitergeldes, vereinfacht werden.» Die Abrechnungsprüfung in jedem Einzelfall und für jeden einzelnen Beschäftigten sei sehr zeitaufwendig und koste die Bundesagentur enorme Personalressourcen, die dann an anderer Stelle fehlten. «Mit einem Krisenkurzarbeitergeld könnten wir uns besser auf Krisenlagen einstellen.»